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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

Mo, 06.02.2012, 16:00
(1-109)
Mitgliederversammlung des Fördervereins

Mi, 29.02.2012, 16:00
(Festsaal)
Verleihung des "B.A. - Polizeivollzugsdienst" und Ernennung der Absolventen des 1. Aufstiegsstudiengangs gemäß § 13 PolLaufbVO M-V

Do, 01.03.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
53. Sitzung des Senats

Sa, 01.09.2012,
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier

Inhalt

Ausbildungsinstitut für die Kommunal- und Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

Am Ausbildungsinstitut bestehen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Ausbildung zum Verwaltungswirt (Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeiner Dienst, ehemals mittlerer Dienst),
  • Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/Land,
  • Ausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation.

Flyer

Folgende Fortbildungslehrgänge nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden für die Mitarbeiter der Landesverwaltung angeboten:

BezeichnungBeginnEnde
Ausbildung der Ausbilder (AdA) - nach der Ausbilder-EignungsVO v. 21.01.2009 (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGebVO)26.03.1223.05.12
Ausbildung der Ausbilder (AdA) - nach der Ausbilder-EignungsVO v. 21.01.2009 (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGebVO)17.09.1208.11.12
Angestelltenlehrgang I (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGeBVO, GVOBl. M-V v. 14.12.2001)10.10.1230.10.14
Fortbildungslehrgang zum Verwaltungsfachwirt (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGebVO, GVOBl. M-V vom 14.12.2001)11.10.1230.10.14


Am Ausbildungsinstitut befindet sich die Zuständige Stelle nach dem BBiG für die anerkannten Ausbildungsberufe:

  • Verwaltungsfachangestellter/Land,
  • Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtungen Bibliothek, Archiv, Information und Dokumentation, medizinische Dokumentation),
  • Fachangestellter für Bürokommunikation,
  • Fachangestellter für Bäderbetriebe.

Aufgaben der Zuständigen Stelle:

  • Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen und Fortbildungslehrgängen,
  • Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung,
  • Beratung der Auszubildenden und Ausbilder,
  • Förderung, Beratung und Betreuung berufsbegleitender Weiterbildung (Begabtenförderung).