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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

FACHHOCHSCHULe erLEBEN
2. Tag der offenen Tür am
28. August 2010 mit Herrn Innenminister Caffier
Impressionen

Do, 02.09.2010, 10:00
(Festsaal)
Zeugnisübergabe und Ernennung der Absolventen des Lehrgangs nach § 10 LVOPol M-V, Begrüßung der neuen Sportfördergruppe und Studierenden nach § 13a LVOPol M-V

Di, 05.10.2010, 15:00
(Senatszimmer)
46. Sitzung des Senats

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig

Inhalt

Ausbildungsinstitut für die Kommunal- und Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

Am Ausbildungsinstitut bestehen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Ausbildung zum Verwaltungswirt (Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeiner Dienst, ehemals mittlerer Dienst),
  • Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/Land,
  • Ausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation.

Folgende Fortbildungslehrgänge nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden für die Mitarbeiter der Landesverwaltung angeboten:

BezeichnungBeginnEnde
Ausbildung der Ausbilder (AdA) - nach der Ausbilder-EignungsVO v. 21.01.2009 (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGebVO)06.09.1014.10.10
Angestelltenlehrgang I (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGeBVO, GVOBl. M-V v. 14.12.2001)04.10.1030.10.12
Fortbildungslehrgang zum Verwaltungsfachwirt (Gebühren gem. 1. Änderung der FHVwGebVO, GVOBl. M-V vom 14.12.2001)08.10.1030.10.12


Am Ausbildungsinstitut befindet sich die Zuständige Stelle nach dem BBiG für die anerkannten Ausbildungsberufe:

  • Verwaltungsfachangestellter/Land,
  • Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtungen Bibliothek, Archiv, Information und Dokumentation, medizinische Dokumentation),
  • Fachangestellter für Bürokommunikation,
  • Fachangestellter für Bäderbetriebe.

Aufgaben der Zuständigen Stelle:

  • Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen und Fortbildungslehrgängen,
  • Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung,
  • Beratung der Auszubildenden und Ausbilder,
  • Förderung, Beratung und Betreuung berufsbegleitender Weiterbildung (Begabtenförderung).