Im dreijährigen und seit dem Jahr 2009 akkreditierten Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung“ erwerben die Studentinnen und Studenten im Status eines Beamten auf Widerruf die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeiner Dienst im Verwendungsbereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung benötigen. Der Schwerpunkt des Studiengangs liegt aufgrund der Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung in der Aneignung und Vermittlung von Rechtskenntnissen vornehmlich auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts. Daneben gewinnen die Studentinnen und Studenten aber auch Kenntnisse auf den Gebieten der Wirtschafts-, Sozial und Verwaltungswissenschaften, um so die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bewältigen zu können.
Der Studiengang beginnt mit einem 18monatigen Grundlagenstudium, in dem fachtheoretische Studieninhalte im Vordergrund stehen. Die Studentinnen und Studenten erlernen in insgesamt acht Modulen Arbeitstechniken der öffentlichen Verwaltung, die für das Handeln der öffentlichen Verwaltung notwendigen Grundlagen des Staats- und Europarechts, des Verwaltungs- und Privatrechts, des öffentlichen Finanzmanagements sowie die für die öffentliche Verwaltung unentbehrlichen wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen.
Nach dem Grundlagenstudium folgt die einjährige berufspraktische Studienzeit, in der die Studentinnen und Studenten auf verschiedenen Stationen mit den typischen Arbeitsabläufen in der öffentlichen Verwaltung vertraut gemacht werden und in der sie die im Grundlagenstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden können.
Im anschließenden sechsmonatigen Vertiefungsstudium schreiben die Studentinnen und Studenten zunächst ihre Bachelorarbeit und vertiefen anschließend in einem Pflicht- und drei Wahlpflichtmodulen ihre in den vorherigen Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse. Am Ende des Vertiefungsstudiums steht dann die mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit.
Nach bestandener Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs den Grad eines
Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung
(LL.B. – Öffentliche Verwaltung).
Näheres zu dem Studiengang kann den folgenden Dokumenten entnommen werden:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Dienst
(APO Lg2E1 AD M-V) (für Studentinnen und Studenten ab dem Studienjahrgang 2010)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst
(APO gD AV M-V) (für Studentinnen und Studenten des Studienjahrgangs 2009)