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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

Mi, 05.05.2010,
(FHöVPR)
Internationale Konferenz zur Verwaltungsmodernisierung „Think Ahead – Move Forward“ vom 5. bis zum 7. Mai 2010
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Fr, 28.05.2010, 10:00
(1-128)
Diplomierung der Absolventen des Studiengangs nach § 13 LVOPol M-V Festrede: Staatssekretär Thomas Lenz Musik: Bläserquintett des Landespolizeiorchesters M-V

Sa, 28.08.2010,
2. Tag der offenen Tür der Fachhochschule mit Herrn Innenminister Caffier

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig

Inhalt

Fachbereich Allgemeine Verwaltung

A. Studiengang Öffentliche Verwaltung (Bachelor of Arts)
B. Studiengang Diplom-Verwaltungswirt (FH)

A. Studiengang Öffentliche Verwaltung (Bachelor of Arts)

Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden sowie berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) erforderlich sind.

Der Studiengang dauert drei Jahre und ist wie folgt aufgebaut:

  • Grundlagenstudium an der Fachhochschule
    (18 Monate),
  • berufspraktische Studienzeit bei verschiedenen Ausbildungsbehörden
    (12 Monate),
  • Vertiefungsstudium an der Fachhochschule
    (6 Monate).

Der Studiengang umfasst die folgenden Studiengebiete:

  1. Rechtswissenschaften
    mit den Schwerpunkten
    • allgemeines Verwaltungsrecht,
    • besonderes Verwaltungsrecht,
    • Verfassungsrecht,
    • Europarecht,
    • Grundlagen des Privatrechts,
  2. Verwaltungswissenschaften
    mit den Schwerpunkten
    • Verwaltungslehre,
    • Informations- und Kommunikationstechnologie,
  3. Wirtschaftswissenschaften
    mit den Schwerpunkten
    • Verwaltungsbetriebswirtschaft,
    • öffentliche Finanzwirtschaft,
  4. Sozialwissenschaften
    mit den Schwerpunkten
    • Soziologie,
    • Politologie,
    • Sozialpsychologie.

Der Studiengang besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, in deren Verlauf jeweils eine Prüfung abgelegt und bestanden werden muss. Einzelheiten zu den Modulen können Sie ab dem 1. Oktober 2009 dem Modulhandbuch entnehmen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Fachhochschule den Anwärtern den akademischen Grad „Bachelor of Arts – Öffentliche Verwaltung“.

Rechtsgrundlagen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO gD AV M-V)

Modulhandbuch

Praktikumsordnung (PraktO AV M-V)
Die Praktikumsordnung befindet sich im Entwurf. Sie kann an dieser Stelle voraussichtlich im Jahr 2010 eingesehen werden.

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B. Studiengang Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Ziel des Studienganges ist die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden sowie berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes erforderlich sind.

Der Studiengang dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:

1. Grundstudium

  • 12 Monate fachtheoretischer Studienabschnitt I
  • 12 Monate berufspraktischer Studienabschnitt

2. Hauptstudium

  • 12 Monate fachtheoretischer Studienabschnitt II.

Die fachtheoretischen Studienabschnitte sind in folgende Studienbereiche und Fachgebiete eingeteilt:

1. Rechtswissenschaften

  • Staats- und Europarecht
  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Privatrecht
  • Recht der sozialen Sicherung

2. Finanz-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften

  • Volkswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Soziologie
  • Psychologie, insbesondere Sozialpsychologie

3. Fächerübergreifender Studienbereich

  • Rechtsmethodik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Vortrags-, Verhandlungs- und Diskussionstechnik
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sonstiges wie Projektarbeiten, Verwaltungsenglisch, Exkursionen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verleiht die Fachhochschule den Absolventen den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Rechtsgrundlagen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO gD M-V)

Studienordnung (StudO-AV M-V)