Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Mi, 05.05.2010,
(FHöVPR)
Internationale Konferenz zur Verwaltungsmodernisierung „Think Ahead – Move Forward“ vom 5. bis zum 7. Mai 2010
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Fr, 28.05.2010, 10:00
(1-128)
Diplomierung der Absolventen des Studiengangs nach § 13 LVOPol M-V
Festrede: Staatssekretär Thomas Lenz
Musik: Bläserquintett des Landespolizeiorchesters M-V
Sa, 28.08.2010,
2. Tag der offenen Tür der Fachhochschule mit Herrn Innenminister Caffier
Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig
Ziel der Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes ist es, den Auszubildenden berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zur bürgernahen Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind. Aus diesem Grund wird in der Ausbildung das theore-tisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
| 1. Ausbildungsabschnitt | Fachtheorie mit Laufbahnzwischenprüfung | 10 Monate |
| Hospitation in der Praxis | 2 Monate | |
| 2. Ausbildungsabschnitt | Fachtheorie mit schriftlicher Laufbahnprüfung | 7 Monate |
| Praktikum | 3 Monate | |
| Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung | 2 Monate |
Die Verbindung von Theorie und Praxis erfolgt zum einen in den unterschiedli-chen Modulen, zum anderen in den Praktika, die die Auszubildenden während ihrer zweijährigen Ausbildung durchlaufen.
In den Modulen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das erlernte Fachwissen in verschiedenen Komplexübungen und Rollenspielen angewandt wird, so z. B. im Modul „Straßenkriminalität“ oder im Modul „Verkehrsun-fallaufnahme“. Des Weiteren werden die Auszubildenden gefordert, fächerübergreifend schnell, sicher, konsequent und kompetent in den einzelnen Übungen zu handeln.
Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in Form von Leistungstesten, Klausuren sowie einer Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Prüfungsfächer sind:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung wird Ihnen der Dienstgrad eines Polizeimeisters verliehen und sie können im gesamten Bun-desland eingesetzt werden.
Um die nächsthöhere Laufbahn zu erreichen, besteht für die Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes nach dreijähriger Bewährung in ihrem Amt die Möglichkeit, eine Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V (so genannter „Aufstieg für besondere Verwendungen“) zu absolvieren. Dieser Lehrgang erstreckt sich über zwölf Monate, in dem die Beamten in die Aufgaben und Anforderungen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in besonderer Verwendung eingeführt werden. Es werden ihnen neue Erkenntnisse vermittelt und das vorhandene Fach-wissen wird vertieft.
Es ist geplant, die Aufstiegsausbildung nach § 10 LVOPol M-V und das Aufstiegsstudium nach § 13 LVOPol M-V ab dem 1. September 2010 durch einen beide Teile umfassenden Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ (B. A., Aufsteiger) zu ersetzen.
