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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

Mo, 06.02.2012, 16:00
(1-109)
Mitgliederversammlung des Fördervereins

Mi, 29.02.2012, 16:00
(Festsaal)
Verleihung des "B.A. - Polizeivollzugsdienst" und Ernennung der Absolventen des 1. Aufstiegsstudiengangs gemäß § 13 PolLaufbVO M-V

Do, 01.03.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
53. Sitzung des Senats

Sa, 01.09.2012,
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier

Inhalt

Fachbereich Polizei

Ausbildung nach § 8 LVOPol M-V

Ziel der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) ist es, den Auszubildenden berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zur bürgernahen Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind. Aus diesem Grund wird in der Ausbildung das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

1. AusbildungsabschnittFachtheorie mit Laufbahnzwischenprüfung10 Monate
 Hospitation in der Praxis 2 Monate
2. AusbildungsabschnittFachtheorie mit schriftlicher Laufbahnprüfung 7 Monate
 Praktikum 3 Monate
 Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung 2 Monate

Die Verbindung von Theorie und Praxis erfolgt zum einen in den unterschiedli-chen Modulen, zum anderen in den Praktika, die die Auszubildenden während ihrer zweijährigen Ausbildung durchlaufen.

In den Modulen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das erlernte Fachwissen in verschiedenen Komplexübungen und Rollenspielen angewandt wird, so z. B. im Modul „Straßenkriminalität“ oder im Modul „Verkehrsun-fallaufnahme“. Des Weiteren werden die Auszubildenden gefordert, fächerübergreifend schnell, sicher, konsequent und kompetent in den einzelnen Übungen zu handeln.

Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in Form von Leistungstesten, Klausuren sowie einer Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) ab. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Prüfungsfächer sind:

  • Eingriffsrecht,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht/ Recht der Gefahrenabwehr,
  • Strafrecht,
  • Strafnebenrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Verkehrsrecht und
  • Politik/ Staats- und Verfassungsrecht.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung wird Ihnen der Dienstgrad eines Polizeimeisters verliehen und sie können im gesamten Bun-desland eingesetzt werden.

Aufstiegsausbildung nach § 10 LVOPol M-V

Um die nächsthöhere Laufbahn zu erreichen, besteht für die Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) nach dreijähriger Bewährung in ihrem Amt die Möglichkeit, eine Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V (so genannter „Aufstieg für besondere Verwendungen“) zu absolvieren. Dieser Lehrgang erstreckt sich über zwölf Monate, in dem die Beamten in die Aufgaben und Anforderungen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) in besonderer Verwendung eingeführt werden. Es werden ihnen neue Erkenntnisse vermittelt und das vorhandene Fachwissen wird vertieft.

Die Aufstiegsausbildung nach § 10 LVOPol M-V und das Aufstiegsstudium nach § 13 LVOPol M-V werden ab dem 1. September 2010 durch einen beide Teile umfassenden Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ (B. A., Aufsteiger) ersetzt.