Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Mi, 05.05.2010,
(FHöVPR)
Internationale Konferenz zur Verwaltungsmodernisierung „Think Ahead – Move Forward“ vom 5. bis zum 7. Mai 2010
weiter...
Fr, 28.05.2010, 10:00
(1-128)
Diplomierung der Absolventen des Studiengangs nach § 13 LVOPol M-V
Festrede: Staatssekretär Thomas Lenz
Musik: Bläserquintett des Landespolizeiorchesters M-V
Sa, 28.08.2010,
2. Tag der offenen Tür der Fachhochschule mit Herrn Innenminister Caffier
Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig
Erfolgreiche Polizeiarbeit basiert auf einer qualitativ hochwertigen und praxisorientierten Ausbildung der Mitarbeiter. Polizeivollzugsbeamte müssen in der Lage sein, mit überzeugender Persönlichkeit fachkompetent und bürgerorientiert die ihnen übertragenen Aufgaben zu bewältigen.
Diesem Anspruch trägt der Fachbereich Polizei durch das folgende Angebot Rechnung:
Des Weiteren wirkt der Fachbereich Polizei der Fachhochschule an der Durchführung eines E. Masterstudienganges nach § 15 LVOPol M-V mit.
Die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes beträgt zwei Jahre und soll die Anwärter auf die tägliche Polizeiarbeit sowohl in geschlossenen Einheiten als auch im Streifeneinzeldienst vorbereiten.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung können die Polizeimeister im gesamten Bundesland eingesetzt werden. Durch ihre persönlichen Leistungen können sie über ihre weitere Zukunft und ihren dienstlichen Werdegang in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mitentscheiden. Abhängig vom Bedarf der Landespolizei und der persönlichen Eignung stehen den Beamten die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, z. B. für die Dienstzweige der Kriminalpolizei bzw. Wasserschutzpolizei oder einer Folgeausbildung für die nächsthöhere Laufbahn offen.
Um die nächsthöhere Laufbahn zu erreichen, besteht für die Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes nach dreijähriger Bewährung in ihrem Amt die Möglichkeit, eine Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V (so genannter „Aufstieg für besondere Verwendungen“) zu absolvieren. Dieser Lehrgang erstreckt sich über zwölf Monate, in dem die Beamten in die Aufgaben und Anforderungen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in besonderer Verwendung eingeführt werden.
Der gehobene Polizeivollzugsdienst in besonderer Verwendung umfasst gem. § 10 Abs. 1 LVOPol M-V Dienstposten, denen höchstens ein Amt der Besoldungsgruppe 11 der Bundesbesoldungsordnung A zugeordnet sein kann.
Das dreijährige Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gilt als Ausbildungsgrundlage der Direkteinsteiger für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet die Herausbildung von Generalisten mit großer Verwendungsbreite sowie einen hohen Grad an Selbstständigkeit. Über die gewonnenen fachlichen und methodischen Kompetenzen hinaus bringen sie auch die Bereitschaft zur permanenten und autonom motivierten fachlichen Fortbildung mit.
Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums können die Beamten als Polizei- bzw. Kriminalkommissare in der Landespolizei eingesetzt werden. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Konzentriert sich die Erstverwendung der Absolventen zunächst auf die Sachbearbeiterebene, befähigt das Studium zusammen mit erfolgreicher Bewährung in der Praxis zur Übernahme von Aufgaben der unteren polizeilichen Führungsebene.
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V sowie Bewährung auf Dienstposten des gehobenen Dienstes, bietet sich für diese Beamten noch die Gelegenheit, nach § 13 LVOPol M-V die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abzulegen, um die Spitzenämter der Laufbahn des gehobenen Dienstes zu erreichen.
Besonders leistungsstarken Beamten bietet sich mit dem erlangten Studienabschluss, der für die Laufbahn des gehobenen Dienstes befähigt, dann noch die Möglichkeit des Aufstiegs in die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes. Das zweijährige Studium, welches am Ende mit dem Titel „Master of Public Administration – Policemanagement“ abschließt, gliedert sich in zwei Studienjahre, von denen das erste Studienjahr beim Bund und in den Ländern durchgeführt wird und das zweite Studienjahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster stattfindet.
Es befähigt bei erfolgreicher Absolvierung zur Wahrnahme von Leitungs- und Führungsfunktionen auf der mittleren und oberen Führungsebene.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Berufsbildern finden Sie auch auf der Webseite der Landespolizei.
