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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

FACHHOCHSCHULe erLEBEN
2. Tag der offenen Tür am
28. August 2010 mit Herrn Innenminister Caffier
Impressionen

Do, 02.09.2010, 10:00
(Festsaal)
Zeugnisübergabe und Ernennung der Absolventen des Lehrgangs nach § 10 LVOPol M-V, Begrüßung der neuen Sportfördergruppe und Studierenden nach § 13a LVOPol M-V

Di, 05.10.2010, 15:00
(Senatszimmer)
46. Sitzung des Senats

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig

Inhalt

Fachbereich Polizei

Erfolgreiche Polizeiarbeit basiert auf einer qualitativ hochwertigen und praxisorientierten Ausbildung der Mitarbeiter. Polizeibeamte müssen in der Lage sein, mit überzeugender Persönlichkeit fachkompetent und bürgerorientiert die ihnen übertragenen Aufgaben zu bewältigen.

Diesem Anspruch trägt der Fachbereich Polizei durch das folgende Angebot Rechnung:

  1. Ausbildung nach § 8 Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Polizeilaufbahnverordnung - LVOPol M-V),
  2. Aufstiegsausbildung nach § 10 LVOPol M-V,
  3. Bachelorstudiengang nach § 11 LVOPol M-V,
  4. Aufstiegsdiplomstudiengang nach § 13 LVOPol M-V.

Des Weiteren wirkt der Fachbereich Polizei der Fachhochschule an der Durchführung eines E. Masterstudienganges nach § 15 LVOPol M-V mit.

A. Ausbildung nach § 8 LVOPol M-V

Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) beträgt zwei Jahre und soll die Anwärter auf die tägliche Polizeiarbeit sowohl in geschlossenen Einheiten als auch im Streifeneinzeldienst vorbereiten.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung können die Polizeimeister im gesamten Bundesland eingesetzt werden. Durch ihre persönlichen Leistungen können sie über ihre weitere Zukunft und ihren dienstlichen Werdegang in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mitentscheiden. Abhängig vom Bedarf der Landespolizei und der persönlichen Eignung stehen den Beamten die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, z. B. für die Dienstzweige der Kriminalpolizei bzw. Wasserschutzpolizei oder einer Folgeausbildung für den Aufstieg offen.

B. Aufstiegsausbildung nach § 10 LVOPol M-V

Um das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) zu erreichen, besteht für die Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) nach dreijähriger Bewährung in ihrem Amt die Möglichkeit, eine Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V (so genannter „Aufstieg für besondere Verwendungen“) zu absolvieren. Dieser Lehrgang erstreckt sich über zwölf Monate, in dem die Beamten in die Aufgaben und Anforderungen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) in besonderer Verwendung eingeführt werden.

Die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) in besonderer Verwendung umfasst gem. § 10 Abs. 1 LVOPol M-V Dienstposten, denen höchstens ein Amt der Besoldungsgruppe 11 der Bundesbesoldungsordnung A zugeordnet sein kann.

C. Bachelorstudiengang nach § 11 LVOPol M-V

Das dreijährige Studium für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) gilt als Ausbildungsgrundlage der Direkteinsteiger für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet die Herausbildung von Generalisten mit großer Verwendungsbreite sowie einen hohen Grad an Selbstständigkeit. Über die gewonnenen fachlichen und methodischen Kompetenzen hinaus bringen sie auch die Bereitschaft zur permanenten und autonom motivierten fachlichen Fortbildung mit.

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums können die Beamten als Polizei- bzw. Kriminalkommissare in der Landespolizei eingesetzt werden. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Konzentriert sich die Erstverwendung der Absolventen zunächst auf die Sachbearbeiterebene, befähigt das Studium zusammen mit erfolgreicher Bewährung in der Praxis zur Übernahme von Aufgaben der unteren polizeilichen Führungsebene.

D. Aufstiegsdiplomstudiengang nach § 13 LVOPol M-V

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung gemäß § 10 LVOPol M-V sowie Bewährung auf Dienstposten der Laufbahngruppe 2, bietet sich für diese Beamten noch die Gelegenheit, nach § 13 LVOPol M-V die Laufbahnprüfung zur Erreichung der Spitzenämter der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (ehemals gehobener Dienst) abzulegen.

E. Masterstudiengang nach § 15 LVOPol M-V

Besonders leistungsstarken Beamten bietet sich mit dem erlangten Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) befähigt, noch die Möglichkeit des Aufstiegs in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst). Das zweijährige Studium, welches am Ende mit dem Titel „Master of Public Administration – Policemanagement“ abschließt, gliedert sich in zwei Studienjahre, von denen das erste Studienjahr beim Bund und in den Ländern durchgeführt wird und das zweite Studienjahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster stattfindet.

Es befähigt bei erfolgreicher Absolvierung zur Wahrnahme von Leitungs- und Führungsfunktionen auf der mittleren und oberen Führungsebene.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Berufsbildern finden Sie auch auf der Webseite der Landespolizei.