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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

FACHHOCHSCHULe erLEBEN
2. Tag der offenen Tür am
28. August 2010 mit Herrn Innenminister Caffier
Impressionen

Mo, 27.09.2010, 16:00
(Sportplatz)
Kostenloses Baseball-Schnuppertraining für alle Studierenden, Auszubildenden und Mitarbeiter der FHöVPR

Di, 05.10.2010, 15:00
(Senatszimmer)
46. Sitzung des Senats

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“
Programm

Inhalt

Fachbereich Rechtspflege

Diplom-Rechtspfleger (FH)
Justizdienst im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Justizdienst)

Berufsbild
Eigenschaften und Fähigkeiten
Aufgabenbereiche
Berufs- und Aufstiegschancen
Ausblick

Berufs- und Aufstiegschancen

Während des Vorbereitungsdienstes (3jähriges Studium) sind die Anwärter Beamte auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

In den letzten Jahren sind nahezu alle Absolventen nach erfolgreicher Beendigung des Studiums als Angestellte oder unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in den Justizdienst übernommen worden.

Beförderungsmöglichkeiten bestehen zum

  • Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10),
  • Justizamtmann (Besoldungsgruppe A 11),
  • Justizamtsrat (Besoldungsgruppe A 12),
  • Justizoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).

Die Tätigkeit als Amtsanwalt erfordert eine zusätzliche 15 Monate dauernde Ausbildung im Bereich des Strafrechts und das erfolgreiche Bestehen der Prüfung. Als Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten können Amtsanwälte (Besoldungsgruppe A 12) zu Oberamtsanwälten (Besoldungsgruppe A 13) befördert werden.

Darüber hinaus bieten sich auch außerhalb der Landesjustiz Berufschancen u.a. in folgenden Bereichen:

  • Bundesbehörden (z.B. Bundesamt für Justiz),
  • Vollstreckungsabteilungen von Kreditinstituten,
  • Insolvenzverwalterbüros,
  • Notariate.

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Flyer Rechtspflege
Präsentation Berufsbild
Rechtspflegergesetz (RPflG)