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Mit Einführung der IP-Telefonie kommt es (voraussichtlich) ab dem 1. Juni 2012 zu geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHöVPR. Die neuen Durchwahlen werden zeitgleich mit der Umstellung veröffentlicht.

Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

Di, 22.05.2012, 18:00
(MufZ)
Frühlingserwachen - Party des Fördervereins

Do, 07.06.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
55. Sitzung des Senats

Sa, 01.09.2012, 10:00
(Campus)
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier

Mi, 17.10.2012, 09:30
(Viehhalle in Güstrow)
Landesfachtag der FHöVPR und des Bildungsträgers "Schabernack e.V." zum Thema "Kinder als Betroffene von häuslicher Gewalt"
Flyer

Mi, 14.11.2012,
Gesundheitskonferenz des Instituts für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung der FHöVPR

Inhalt

Fachbereich Rechtspflege

Studiengang

Studienablauf

Innenansicht Bibliothek

Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • 1. Studienabschnitt: zwei Monate berufspraktische Studienzeit,
  • 2. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
  • 3. Studienabschnitt: zehn Monate berufspraktische Studienzeit,
  • 4. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
  • 5. Studienabschnitt: sechs Monate berufspraktische Studienzeit.

Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.

Studieninhalte

Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:

  • Familienrechtswesen,
  • Grundbuchwesen,
  • Nachlasswesen,
  • Registerwesen,
  • Vollstreckungswesen,
  • Grundfragen des Zivilrechts,
  • Strafrecht und Strafprozessrecht,
  • Strafvollstreckungswesen,
  • Zivilprozesssachen und Kostenfestsetzung,
  • Staats- und Verfassungsrecht,
  • Organisations- und Verwaltungswesen,
  • Soziologie,
  • Elektronische Datenverarbeitung.

Studienabschluss

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.

Die Fachhochschule verleiht den Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.

Rechtsgrundlagen

Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V

Hilfsmittel AV