Mit Einführung der IP-Telefonie kommt es (voraussichtlich) ab dem 1. Juni 2012 zu geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHöVPR. Die neuen Durchwahlen werden zeitgleich mit der Umstellung veröffentlicht.
Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Di, 22.05.2012, 18:00
(MufZ)
Frühlingserwachen - Party des Fördervereins
Do, 07.06.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
55. Sitzung des Senats
Sa, 01.09.2012, 10:00
(Campus)
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier
Mi, 17.10.2012, 09:30
(Viehhalle in Güstrow)
Landesfachtag der FHöVPR und des Bildungsträgers "Schabernack e.V." zum Thema "Kinder als Betroffene von häuslicher Gewalt"
Flyer
Mi, 14.11.2012,
Gesundheitskonferenz des Instituts für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung der FHöVPR
Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.
Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:
Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.
Die Fachhochschule verleiht den Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.
Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V