zum Inhalt

Wahlen

Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

Kurs "Rückenschule & Fitness" jeden Dienstag von 17:00-18:00 Uhr,

Mi, 17.03.2010, 15:00
(1-133)
42. Sitzung des Senats

Mi, 05.05.2010,
(FHöVPR)
Internationale Konferenz zur Verwaltungsmodernisierung „Think Ahead – Move Forward“ vom 5. bis zum 7. Mai 2010
weiter...

Fr, 28.05.2010, 10:00
(1-128)
Diplomierung der Absolventen des Studiengangs nach § 13 LVOPol M-V Festrede: Staatssekretär Thomas Lenz Musik: Bläserquintett des Landespolizeiorchesters M-V

Sa, 28.08.2010,
2. Tag der offenen Tür der Fachhochschule mit Herrn Innenminister Caffier

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig

Inhalt

Fachbereich Rechtspflege

Studiengang

Studienablauf

Innenansicht Bibliothek

Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • 1. Studienabschnitt: zwei Monate berufspraktische Studienzeit,
  • 2. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
  • 3. Studienabschnitt: zehn Monate berufspraktische Studienzeit,
  • 4. Studienabschnitt: neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,
  • 5. Studienabschnitt: sechs Monate berufspraktische Studienzeit.

Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.

Studieninhalte

Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:

  • Familienrechtswesen,
  • Grundbuchwesen,
  • Nachlasswesen,
  • Registerwesen,
  • Vollstreckungswesen,
  • Grundfragen des Zivilrechts,
  • Strafrecht und Strafprozessrecht,
  • Strafvollstreckungswesen,
  • Zivilprozesssachen und Kostenfestsetzung,
  • Staats- und Verfassungsrecht,
  • Organisations- und Verwaltungswesen,
  • Soziologie,
  • Elektronische Datenverarbeitung.

Studienabschluss

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.

Die Fachhochschule verleiht den Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.

Rechtsgrundlagen

Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V

Hilfsmittel AV