Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Mo, 06.02.2012, 16:00
(1-109)
Mitgliederversammlung des Fördervereins
Mi, 29.02.2012, 16:00
(Festsaal)
Verleihung des "B.A. - Polizeivollzugsdienst" und Ernennung der Absolventen des 1. Aufstiegsstudiengangs gemäß § 13 PolLaufbVO M-V
Do, 01.03.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
53. Sitzung des Senats
Sa, 01.09.2012,
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier
Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.
Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:
Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.
Die Fachhochschule verleiht den Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“.
Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V