Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Mi, 05.05.2010,
(FHöVPR)
Internationale Konferenz zur Verwaltungsmodernisierung „Think Ahead – Move Forward“ vom 5. bis zum 7. Mai 2010
weiter...
Fr, 28.05.2010, 10:00
(1-128)
Diplomierung der Absolventen des Studiengangs nach § 13 LVOPol M-V
Festrede: Staatssekretär Thomas Lenz
Musik: Bläserquintett des Landespolizeiorchesters M-V
Sa, 28.08.2010,
2. Tag der offenen Tür der Fachhochschule mit Herrn Innenminister Caffier
Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ mit Frau Landtagspräsidentin Bretschneider und Frau Ministerin Schwesig
Anmeldung
Teilnahmevoraussetzungen
Seminardurchführung
Übernachtung
Kinderbetreuung
Gebühren
Inhalt
Anmeldung
Verwenden Sie für die schriftliche Anmeldung bitte das Anmeldeformular.
Aus organisatorischen Gründen kann pro Vordruck nur ein Mitarbeiter zu einem Seminar angemeldet werden.
Bitte richten Sie die Seminaranmeldung über den zuständigen Mitarbeiter der personalbearbeitenden Dienststelle an:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung,
Polizei und Rechtspflege
Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Fax: 03843 283 434
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir wegen der Verpflichtung von Dozenten grundsätzlich bereits sechs Wochen vor Seminarbeginn über die Durchführung der Seminare entscheiden. Aus diesem Grund müssen die Anmeldungen ebenfalls spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen.
Nach diesem Anmeldeschluss eingegangene Anmeldungen können im Allgemeinen nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen sind möglich, sofern für das Seminar noch freie Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Möchten Sie eine Anmeldung nach Anmeldeschluss vornehmen, wenden Sie sich bitte an die für die Seminarorganisation zuständigen Mitarbeiter.
Anmeldungen sind verbindlich. Wir bitten darum, uns im Falle der Verhinderung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu informieren und - wenn möglich - einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Bitte beachten Sie auch, dass trotz einer Abmeldung eine Gebührenpflicht entstehen kann.
Inhalt
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Besondere Teilnahmevoraussetzungen sind zusätzlich bei jeder Veranstaltung unter dem Stichwort „Zielgruppe“ angegeben. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung darauf zu achten, dass Sie dieser Zielgruppe entsprechen sowie die evtl. in der Seminarbeschreibung angegebenen Vorkenntnisse besitzen. Bei der Seminardurchführung können die Referenten fehlende Vorkenntnisse nur schwer kompensieren.
Die Zulassung der Teilnehmer zu einem Seminar erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Seminarplätzen.
Werden von einer Dienststelle mehrere Teilnehmer gemeldet, so bitten wir darum, dass unter den Teilnehmern eine Rangfolge festgelegt und diese in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird. Sollten bei Anmeldeschluss mehr Anmeldungen eingegangen sein als Teilnehmerplätze vorhanden sind, achten wir bei der Auswahl der Teilnehmer darauf, die zur Verfügung stehenden Plätze möglichst auf alle anmeldenden Dienststellen gleichmäßig zu verteilen.
Inhalt
Seminardurchführung
Unsere Seminare werden grundsätzlich an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow durchgeführt. Eine Wegbeschreibung finden Sie auf unserer Homepage.
Spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie über die anmeldende Behörde eine Einladung. Mit dieser werden – soweit möglich – weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zugeleitet.
Für den Fall, dass ein Seminar nicht stattfindet – z. B. aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl – werden Sie ebenfalls spätestens drei Wochen vorher schriftlich informiert.
Am Ende des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird nur erteilt, wenn Sie an der Veranstaltung vollständig, also von Anfang bis Ende, teilgenommen haben.
Sollten Sie aus dienstlichen Gründen das Seminar vorzeitig verlassen müssen, kann ein Anwesenheitsnachweis ausgestellt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die für die Seminarorganisation zuständigen Mitarbeiter.
Sowohl die Teilnahmebescheinigung als auch der Anwesenheitsnachweis werden in der Regel nicht nachgesendet.
Inhalt
Übernachtung
Für Seminarteilnehmer stehen an der FHöVPR Unterkünfte in Wohnheimen zur Verfügung – für Mitarbeiter der Landesverwaltung kostenfrei. Sollten Sie eine Unterkunft benötigen, vermerken Sie dies bitte im entsprechenden Feld auf dem Anmeldeformular. Die Zimmerschlüssel können am Tag der Anreise im Servicezentrum im Bereich des Haupteingangs abgeholt und am Abreisetag dort auch wieder abgegeben werden.
In der Regel bestehen die Wohnheime aus Wohneinheiten mit zwei Doppel- bzw. Einzelzimmern mit Dusche / WC und Kochmöglichkeit. Bettwäsche und Handtücher sind für jeden Gast im Zimmer vorhanden. In jedem Wohnheim befindet sich ein Aufenthalts- und Fernsehraum.
In den Wohnheimen sind auch Wohneinheiten für schwerbehinderte Personen vorhanden. Schwerbehinderte werden jedoch gebeten, bei Seminarteilnahme frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir ggf. die nötige Unterstützung gewährleisten können
Inhalt
Kinderbetreuung
Für Fortbildungsteilnehmer mit Kindern im Alter von 6 Wochen bis zum Schulkindalter (einschließlich 4. Schuljahr) bietet die Fachhochschule über die Güstrower Kindertagesstätte „Geschwister Scholl“ während der Seminardauer einen ganztägigen Kinderbetreuungsservice an.
Die Kosten der Betreuung werden in Absprache mit der Kindertagesstätte für den Einzelfall festgesetzt. Sie sind nicht in der Seminargebühr enthalten und direkt bei der Kindertagesstätte zu entrichten.
Kinder können ggf. auch im Wohnheimzimmer der Eltern übernachten.
Sollten Sie die Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen wollen, melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig vor Seminarbeginn beim Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung an.
Inhalt
Gebühren
Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird – außer für Mitarbeiter der Landesverwaltung – gemäß der Fachhochschulbenutzungsgebührenverordnung (FHBenGebVO M-V) vom 29. März 1999 (GVOBl. M-V, S. 250 ff.), geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2001 (GVOBl. M-V, S. 634 ff.) eine Seminargebühr fällig. Die Seminargebühren werden jährlich im Amtsblatt veröffentlicht und sind auch in unserem Fortbildungsprogramm bei jedem Seminar angeführt. Mit ihnen sind alle entstehenden Seminarkosten mit Ausnahme der Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten abgedeckt.
Werden Sie in dem Zeitraum zwischen Einladung zum Seminar und Seminarbeginn durch die entsendende Behörde schriftlich abgemeldet werden, ermäßigt sich die Gebühr um die Hälfte. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entsteht die volle Gebühr.
Gebührenschuldner ist grundsätzlich die anmeldende Behörde.
