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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

FACHHOCHSCHULe erLEBEN
2. Tag der offenen Tür am
28. August 2010 mit Herrn Innenminister Caffier
Impressionen

Mo, 27.09.2010, 16:00
(Sportplatz)
Kostenloses Baseball-Schnuppertraining für alle Studierenden, Auszubildenden und Mitarbeiter der FHöVPR

Di, 05.10.2010, 15:00
(Senatszimmer)
46. Sitzung des Senats

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“
Programm

Inhalt

Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung

Lehrgangskalender| Lehrpläne

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NummerTerminDozentRaum Gebühr

Fortbildungsgebühren

Seminargebühren des Fortbildungsprogramms 2010 - Allgemeine und IT Fortbildung- der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege M-V vorbehaltlich der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Für die im Fortbildungsprogramm 2010 aufgeführten Fortbildungsseminare werden nach der Fachhochschulbenutzungsgebührenverordnung vom 29. März 1999 (GVOBl. M-V S. 250), geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2001 (GVOBl. M-V S. 634), die nachfolgenden Gebührensätze erhoben.

Seminargebühren (je Tag und Teilnehmer)
(für Teilnehmer der Landesverwaltung entfallen die Seminargebühren)

zur Zeit keine Seminare geplant


Das neue Naturschutzrecht - Die Novellen zum BNatSchG und LNatG

Kurzbezeichnung:

FF-BVR13

Zielgruppe:

Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung, der Umweltverwaltung sowie anderer Verwaltungszweige, die das Naturschutzrecht anzuwenden haben. 

Inhalt:
  • Die neuen verfassungsrechtlichen Grundlagen des Naturschutzrechts
  • Entstehungsgeschichte des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
  • Konzeption des Naturschutzausführungsgesetzes M-V
  • Abweichende Regelungen des Landesrechts
  • Neuerungen bei der Eingriffsregelung
  • Ökokonto
  • Unterschutzstellung der Natura 2000 Gebiete
  • Das neue Genehmigungsrecht für Zoos und Tiergehege
  • Das Verfahren zur Anerkennung von Naturschutzvereinigungen
Ziele:

Zum 1. März 2010 tritt das neugefasste Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Erstmalig hat damit der Bund das Naturschutzrecht bundeseinheitlich geregelt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat daher zum 1. März 2010 ebenfalls eine Neufassung des Landesnaturschutzrechts auf den Weg gebracht (Landtags-Drucksache 5/3026). Diese Änderungen der Rechtslage werfen für Bürger, Investoren, Vollzugsbehörden und am Naturschutz Interessierte eine Vielzahl von Fragen auf. Die Veranstaltung soll allen helfen, sich in den neuen Gesetzen besser zurechtzufinden. 

Voraussetzungen:

Kenntnis des bisher geltenden Naturschutzrechts 

Dauer:

1 Tag  

Gesamtplätze:

40 

Methode:

Vortrag, Diskussion 

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung 

Bemerkungen:

Dieses Seminar entspricht der Qualifizierungsfortbildung Modul 5 für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (gehobener Dienst). 

Sonstiges:

Folgende Unterlagen sind mitzubringen: BNatSchG, LNatG M-V (aktuelle Gesetzestexte)