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Rechtsgrundlagen

Die FHöVPR in Güstrow zählt zu den sieben staatlichen Hochschulen des Landes und ist als nichtrechtsfähige Körperschaft im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern eine Einrichtung mit Sonderstatus.

Aufgaben der Fachhochschule mit ihren angegliederten Instituten sind die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern.

Näheres ist der Verwaltungsfachhochschullandesverordnung sowie folgenden Rechtsnormen zu entnehmen: