Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Mo, 06.02.2012, 16:00
(1-109)
Mitgliederversammlung des Fördervereins
Mi, 29.02.2012, 16:00
(Festsaal)
Verleihung des "B.A. - Polizeivollzugsdienst" und Ernennung der Absolventen des 1. Aufstiegsstudiengangs gemäß § 13 PolLaufbVO M-V
Do, 01.03.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
53. Sitzung des Senats
Sa, 01.09.2012,
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier
Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst
Allgemeine und persönliche Einstellungsvoraussetzungen - Polizei
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder die eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt (Ausnahmen sind möglich),
- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und
- in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist.
In die
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des Polizeidienstes (ehemals mittlerer Dienst) kann eingestellt werden, wer:
- mindestens das 16., aber noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen können
zugelassen werden),
- mindestens die mittlere Reife (Realschulabschluss) oder die Berufsreife (Hauptschulabschluss)
und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsabschluss erworben hat,
In die
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Polizeidienstes (ehemals gehobener Dienst)kann eingestellt werden, wer:
- am Tag der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahmen können
zugelassen werden),
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder einen als
gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt,
- mindestens 165 cm groß ist (Ausnahmen sind möglich),
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
- nach polizeiärztlichen Gutachten polizeidiensttauglich ist und
- das Auswahlverfahren bestanden hat.
Zulassung von Bewerbern für den Polizeidienst
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
(ehemals mittlerer Dienst)
Für Zugangszeugnisse (mittlere Reife) zum Auswahlverfahren
muss der Notendurchschnitt des letzten Schulzeugnisses mindestens 3,0 betragen.
Im Fach Deutsch muss mindestens die Note 3 erreicht sein.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
(ehemals gehobener Dienst)
Für Zugangszeugnisse zum Auswahlverfahren
muss der Notendurchschnitt des letzten Schulzeugnisses mindestens 8 Punkte betragen oder der
Durchschnitt des Abiturs mindestens 3,2 sein. Im Fach Deutsch müssen mindestens 7
Punkte (bzw. Note 3) erreicht sein. Alle im Zeugnis aufgeführten Deutschnoten werden
berücksichtigt. Prüfungsnoten im Fach Deutsch werden doppelt gewichtet.