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Ausbildung "Verwaltungswirt/in"

Die zweijährige Ausbildung zur "Verwaltungswirtin" bzw. zum „Verwaltungswirt“ bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (mittlerer Dienst). In dieser Zeit befinden sich die Anwärter/-innen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Grundbezüge in Höhe von ca. 1.300 EUR (brutto).

Ausbildungsablauf

  • Grundlehrgang an der Fachhochschule (5 Monate)
  • berufspraktische Ausbildung (6 Monate)
  • Aufbaulehrgang an der Fachhochschule (3 Monate)
  • berufspraktische Ausbildung (4 Monate)
  • Abschlusslehrgang an der Fachhochschule (3 Monate)
  • berufspraktische Ausbildung (3 Monate)

Der letzte Abschnitt der berufspraktischen Ausbildung erfolgt bereits dort, wo die oder der Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung eingesetzt werden soll.

 

© Daniel Stohl für FH Güstrow
© Daniel Stohl für FH Güstrow

Ausbildungsinhalte

In den Lehrgangsabschnitten werden folgende Unterrichtsinhalte durch haupt- und nebenamtliche Lehrende in kleinen Seminargruppen mit maximal 25 Personen vermittelt:

  • Staats- und Europarecht
  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Bau-, Umwelt- und Gewerberecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Verwaltungslehre mit u.a. Verwaltungsenglisch und Informationstechnik
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Privatrecht
  • Wirtschaftslehre
  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung

Während des 2. Ausbildungsjahres unternehmen die Anwärter/-innen eine Fahrt, meistens ins europäische Nachbarländer.

Bewerbungshinweis

Es ist möglich, die Ausbildung sowohl beim Land Mecklenburg-Vorpommern als auch bei verschiedenen Kommunen (Landkreise, Städte, Ämter) zu absolvieren, soweit diese Stellen ausschreiben. Die Bewerbungshinweise auf dieser Webseite beziehen sich auf eine Ausbildung beim Land Mecklenburg-Vorpommern.

Infos zur Bewerbung beim Land M-V