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Auswahlverfahren

In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den Polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

Um im Auswahlverfahren erfolgreich zu sein, müssen alle Testteile bestanden werden. Je besser Ihre Leistungen sind, desto besser ist auch die Bewertung und somit die Endnote, welche in die Rangliste einfließt.

Für den gehobenen und mittleren Dienst findet das Auswahlverfahren an zwei aufeinander folgenden Prüfungstagen statt.

  • Der erste Prüfungstag umfasst ein Diktat (Rechtschreibprüfung), einen psychologischen Leistungstest und eine Sportprüfung.
  • Der zweite Prüfungstag beginnt mit der Vorbereitung auf das Kurzreferat und dem anschließenden Vorstellungsgespräch. Bewerberinnen und Bewerber des gehobenen Dienstes erwartet zusätzlich eine Gruppensituation. Weiterhin wird die ärztliche Untersuchung für die Klärung der Diensttauglichkeit durchgeführt.

1. Prüfungstag

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2. Prüfungstag

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Hinweise

Sofern Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen am Auswahlverfahren nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter. Wir werden Ihnen schnellstmöglich einen Ersatztermin zur Verfügung stellen.

Die Kosten für eine Anreise zu den Prüfungsteilen werden nicht erstattet.