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Voraussetzungen

Studium und Ausbildung finden an der Fachhochschule im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.

In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Ausnahmen sind möglich),
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist,
  • nach polizeiärztlichem Gutachten polizeidiensttauglich ist und
  • die Auswahlverfahren bestanden hat.

Die weiteren Voraussetzungen sind:

Duales Studium

  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag
  • gesundheitliche Eignung
  • keine Mindestgröße
  • nicht in Konflikt mit dem Gesetz
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
  • Fahrerlaubnis der Klasse B oder Verpflichtung, diese innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachzuweisen
  • deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Ausbildung

  • Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
  • mindestens 16 und nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag
  • gesundheitliche Eignung
  • keine Mindestgröße
  • nicht in Konflikt mit dem Gesetz
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
  • Fahrerlaubnis der Klasse B oder Verpflichtung, diese innerhalb von sechs Monaten nach Ausbildungsbeginn nachzuweisen
  • deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Kontakt

Telefon: +49 (0)385 588 70-444
E-Mail: zaed@fh-guestrow.de