Mit Einführung der IP-Telefonie kommt es (voraussichtlich) ab dem 1. Juni 2012 zu geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHöVPR. Die neuen Durchwahlen werden zeitgleich mit der Umstellung veröffentlicht.
Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
Di, 22.05.2012, 18:00
(MufZ)
Frühlingserwachen - Party des Fördervereins
Do, 07.06.2012, 15:00
(LG 4, Senatszimmer)
55. Sitzung des Senats
Sa, 01.09.2012, 10:00
(Campus)
Fachhochschule erleben - 3. Tag der offenen Tür mit Herrn Innenminister Caffier
Mi, 17.10.2012, 09:30
(Viehhalle in Güstrow)
Landesfachtag der FHöVPR und des Bildungsträgers "Schabernack e.V." zum Thema "Kinder als Betroffene von häuslicher Gewalt"
Flyer
Mi, 14.11.2012,
Gesundheitskonferenz des Instituts für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung der FHöVPR
Diplom-Rechtspfleger (FH)
Justizdienst im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Justizdienst)
Berufsbild
Eigenschaften und Fähigkeiten
Aufgabenbereiche
Berufs- und Aufstiegschancen
Ausblick
Der Fachbereich Rechtspflege bildet für den gesamten Justizbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern Rechtspfleger aus.
Rechtspfleger sind Fachjuristen, denen in stetiger Entwicklung bestimmte Aufgabenbereiche, die ursprünglich dem Richter anvertraut waren, übertragen wurden.
Mit der Entwicklung des Berufsstandes aus der richterlichen Tätigkeit heraus lässt sich auch erklären, dass Rechtspfleger im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Beamten sachlich unabhängig, d.h. in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden sind.
Zitat der ehemaligen Bundesministerin der Justiz - Frau Brigitte Zypries:
„Unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als zweite Säule der dritten Gewalt zu einer unverzichtbaren Entlastung der Rechtsprechung geworden. Mit ihnen haben wir ein hochqualifiziertes Personal, das effizient und zur Zufriedenheit aller Beteiligten arbeitet.“
Berufsfilm ansehen
Flyer Rechtspflege
Präsentation Berufsbild
Rechtspflegergesetz (RPflG)