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Inklusive Hochschule

Insbesondere bei Studierenden und Auszubildenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestehen oft spezifische individuelle Bedürfnisse, die große Herausforderungen für die Betroffenen und auch für die Fachhochschule darstellen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und anderen – auch temporären – Beeinträchtigungen bedeutet, mögliche Barrieren zu ermitteln und durch geeignete bedarfsgerechte Maßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben an der Fachhochschule ermöglichen. Ziel der Fachhochschule ist es, sich flexibel, unter Berücksichtigung der besonderen Situation des jeweiligen Einzelfalls, anzupassen.

Alle neuen Anwärterinnen und Anwärter mit Beeinträchtigung sind daher aufgerufen, möglichst frühzeitig – vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn – mit der Fachhochschule Kontakt aufzunehmen, um das rechtszeitige Einleiten bedarfsgerechter Maßnahmen zu ermöglichen.

Nachteilsausgleich

Studierende und Auszubildende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen in Form eines Nachteilsausgleichs. Der Nachteilsausgleich zielt nicht darauf ab, Leistungsanforderungen aufzuweichen, sondern beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten und Nachteile durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren und so inklusive und chancengerechte Bedingungen zu schaffen.

Ein Nachteilsausgleich kann bei Vorliegen einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen ärztlich attestierten Beeinträchtigungen (z. B. Teilleistungsstörungen) beantragt werden.

Als mögliche Nachteilsausgleiche seien beispielhaft genannt:

  • Organisatorische Anpassungen (Termin, Ort, Sitzplatz bei einer Prüfung);
  • Zeitliche und räumliche Anpassungen (Zeitverlängerungen, Pausen, Verlegung des Prüfungsortes);
  • Austausch einer Prüfungsform (schriftlich, mündlich) sowie
  • Zulassung von Hilfsmitteln (adaptierte Prüfungsunterlagen, technische Hilfsmittel).

Auswahlverfahren

Auch bereits in den Auswahlverfahren für die jeweiligen Studien- oder Ausbildungsplätze können Nachteilsausgleiche gewährt werden. Nachstehend finden Sie Informationen zu den Auswahlverfahren, für die die Fachhochschule verantwortlich ist.

 

Barrierefreiheit

Neue Hochschulangehörige mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen werden mit den örtlichen Begebenheiten des Campus vertraut gemacht und dabei durch die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Inklusionsbeauftragten begleitet. Ziel der Fachhochschule ist es, in persönlichen Gesprächen individuelle Bedürfnisse der Betroffenen frühzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Die Gebäude 1, 2 und 4 sowie die Bibliothek, der Festsaal, die Mensa und die Cafeteria sind über Rampen und Fahrstühle barrierefrei erreichbar. Für Unterricht und Prüfungen wird die Raumplanung individuell auf die Bedürfnisse von Anwärterinnen und Anwärterinnen mit Schwerbehinderung angepasst.

Digitale Barrierefreiheit

Hier können Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite nachlesen.

 

Kontakt

Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule

Inklusion@fh-guestrow.de