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Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bis zum 4. April 2023 konnten die wahlberechtigten Studierenden und Auszubildenden der Fachhochschule Wahlvorschläge zur Wahl ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den FH-Gremien am 27. April 2023 einreichen. Nicht für alle Plätze sind (ausreichend) Wahlvorschläge eingegangen, so dass für diese eine Einreichungsnachfrist bis zum 12. April 2023 gewährt wird.

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(5. April 2023)

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