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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://www.fh-guestrow.de/. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht vollständig vereinbar. Durch regelmäßige Prüfungen und Anpassungen streben wir an, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Nicht alle Bilder / Grafiken sind mit Alternativtexten versehen.
  • Überschriftenhierarchien werden teilweise nicht eingehalten.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Listen bestehen gelegentlich nur aus einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.

Begründung der Mängel

Die Webseiteninhalte werden von unterschiedlichen Personen erstellt und gepflegt. Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit können damit nicht gänzlich vermieden werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde durch die Fachhochschule am 25.01.2023 erstellt und letztmalig überprüft.

Kontakt

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und geben uns einen Hinweis, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. An dem Feedback-Mechanismus über ein Kontaktformular als zusätzliche Kontaktmöglichkeit wird gearbeitet.

Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule
Goldberger Straße 12-13, 18273 Güstrow

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback an den Inklusionsbeauftragten erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Webseite sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Webseite der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.