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Aktuelle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten

FACHHOCHSCHULe erLEBEN
2. Tag der offenen Tür am
28. August 2010 mit Herrn Innenminister Caffier
Impressionen

Mo, 27.09.2010, 16:00
(Sportplatz)
Kostenloses Baseball-Schnuppertraining für alle Studierenden, Auszubildenden und Mitarbeiter der FHöVPR

Di, 05.10.2010, 15:00
(Senatszimmer)
46. Sitzung des Senats

Do, 02.12.2010, 09:30
(Festsaal)
IV. Kinderschutzkonferenz zu dem Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“
Programm

Inhalt

Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst

Allgemeine und persönliche Einstellungsvoraussetzungen - Polizei

In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt (Der Innenminister kann Ausnahmen zulassen.),
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und
  • in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist.

In die
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Polizeidienstes (ehemals gehobener Dienst)kann eingestellt werden, wer:

  • am Tag der Einstellung das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahmen können zugelassen werden),
  • ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • nach polizeiärztlichen Gutachten polizeidiensttauglich ist und
  • das Auswahlverfahren bestanden hat.

Zulassung von Bewerbern für den Polizeidienst

Laufbahngruppe 1,  2. Einstiegsamt

(ehemals mittlerer Dienst)

Für Zugangszeugnisse (mittlere Reife) zum Auswahlverfahren muss der Notendurchschnitt des letzten Schulzeugnisses mindestens 3,0 betragen. Im Fach Deutsch muss mindestens die Note 3 erreicht sein.

Laufbahngruppe 2,  1. Einstiegsamt

(ehemals gehobener Dienst)

Für Zugangszeugnisse zum Auswahlverfahren muss der Notendurchschnitt des letzten Schulzeugnisses mindestens 8 Punkte betragen oder der Durchschnitt des Abiturs mindestens 3,2 sein. Im Fach Deutsch müssen mindestens 7 Punkte (bzw. Note 3) erreicht sein. Alle im Zeugnis aufgeführten Deutschnoten werden berücksichtigt. Prüfungsnoten im Fach Deutsch werden doppelt gewichtet.