Navigation überspringen

Ausbildung „Justizfachwirt/in“ ab 01.09.2025

Allgemeines

Die zweijährige Ausbildung zur „Justizfachwirtin“ bzw. zum „Justizfachwirt“ bildet den Vorbereitungsdienst für den sogenannten mittleren Justizdienst. In dieser Zeit befinden sich die Anwärterinnen und Anwärter in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Bezüge in Höhe von ca. 1.480 EUR (brutto).

Ausbildungsablauf

Die Anwärterinnen und Anwärter absolvieren während des Vorbereitungsdienstes, der regelmäßig am 01.09. beginnt, vier fachtheoretische Lehrgänge am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule in Güstrow sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte werden durch einen begleitenden Unterricht ergänzt.

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Einführungsphase: 2 Wochen
  • Fachtheorie I in Güstrow: 3,5 Monate
  • Fachpraxis I: 3 Monate
  • Fachtheorie II in Güstrow: 3 Monate
  • Fachpraxis II: 6 Monate
  • Fachtheorie III: 3 Monate
  • Fachpraxis III: 4 Monate
  • Fachtheorie IV in Güstrow: 1 Monat

Der regelmäßige Wechsel zwischen Theorie und Praxis ermöglicht es den Anwärterinnen und Anwärtern zum einen, das bereits Erlernte direkt in der Praxis anwenden zu können und zum anderen auch Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag mit den Lehrenden zu diskutieren.

Während der Dauer der fachtheoretischen Abschnitte kann eine Unterkunft auf dem Campus der Fachhochschule in Güstrow bereitgestellt werden.

Ausbildungsinhalte

In den Ausbildungsabschnitten werden insbesondere folgende Unterrichtsinhalte - entsprechend des möglichen Aufgabenspektrums einer Justizfachwirtin oder eines Justizfachwirtes - in kleinen Seminargruppen mit maximal 25 Personen vermittelt:

  • Familien- und Betreuungsrecht,
  • Grundbuchrecht,
  • Nachlassrecht,
  • Handels- und Registerrecht,
  • Vollstreckungswesen,
  • Grundfragen des Zivilrechts,
  • Zivilprozessrecht,
  • Straf- und Strafprozessrecht,
  • Kostenrecht,
  • Staats- und Verfassungsrecht,
  • Kommunikation und Arbeitsorganisation,
  • Elektronische Datenverarbeitung.

Während des Vorbereitungsdienstes können die Anwärterinnen und Anwärter eine Ausbildungsfahrt unternehmen.

Ausbildungsabschluss

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Justizfachwirtprüfung. Es sind insgesamt fünf Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet die Ausbildung und Sie erhalten die Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin“ bzw. „Justizfachwirt“ sowie die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (mittlerer Dienst). Im Anschluss an die Ausbildung ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe möglich. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit.

 

Infos zur Bewerbung

Berufsbild und Karrierechancen

Eigenschaften und Fähigkeiten

Sie nehmen als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr.

Als erste Ansprechperson für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land sind Sie das Aushängeschild der Justiz und sind sowohl menschlich als auch fachlich in der Lage, die Anliegen der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen und sorgfältig in die gerichtlichen Verfahrensabläufe zu integrieren. Mit Ihrem Einfühlungsvermögen und Organisationstalent tragen Sie gemeinsam mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern einen wichtigen Teil dazu bei, dass unser Rechtssystem reibungslos funktioniert. Entsprechenden Teamgeist sollten Sie daher ebenso mitbringen.

Sie sind zudem ein empathisches Kommunikationstalent, das auch in herausfordernden Situationen stets den Überblick bewahrt? Sie besitzen ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen, das Sie mit Freude im Arbeitsalltag einsetzen möchten? Dann haben Sie hier Ihre(n) Beruf(ung) gefunden!

Aufgabenbereiche

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt werden Sie in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften betraut mit

  • der Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
  • der Bearbeitung des anfallenden Schreibwerks, z.B. Ladung zu Gerichtsterminen,
  • Vermerken und Überwachen von Fristen,
  • der Gewährung von Grundbucheinsicht,
  • der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen,
  • der IT-unterstützten Aktenführung,
  • … und vielem mehr!

Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören auch Tätigkeiten, die eigene Entscheidungskompetenz und selbstständige Sachbearbeitung erfordern wie z.B.

  • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
  • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.

Was der Beruf Ihnen bietet

  • vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Arbeiten im Team,
  • Besoldung nach dem Besoldungsgesetz M-V (A6 bis A9),
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld,
  • zahlreiche Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege,
  • Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements,
  • 30 Tage Erholungsurlaub.

Kontakt

Fachbereich Rechtspflege

Oberlandesgericht

Frau Kuhn
Telefon: +49 (0)381 331-156
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de