Ärztliche Untersuchung
Informationen über ärztliche Unterlagen
Wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, findet die polizeiärztliche Untersuchung statt. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob Sie gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet sind. Diese Untersuchung ist sehr umfassend und beinhaltet verschiedene Tests und Untersuchungen, um sicherzustellen, dass Sie den körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind. Welche Befunde und Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie nach dem bestandenem Auswahlverfahren durch die Kollegen vom ZAED. Sie müssen daher im Vorfeld keine Unterlagen einreichen.
Denken Sie daran, dass immer eine individuelle Prüfung auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen erfolgt. Im Folgenden sind exemplarisch einige Gründe aufgeführt, die ggf. zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können:
- Asthmatische Erkrankungen
- Chronische (Stoffwechsel-)Erkrankungen
- Einschränkungen des Bewegungsapparates
- Herz- und/oder Kreislauferkrankungen
- Hörstörungen
- Migräne mit/ohne Aura
- Wiederkehrende Hautveränderungen
- Psychosomatische und/oder psychische Erkrankungen
- Unter- und Übergewicht (Adipositas)
- Bestimmte Sehstörungen bzw. unzureichende Sehfähigkeit wie zum Beispiel unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 50 %, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und von weniger als 30 %, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist sowie eingeschränktes räumliches Sehen. Die Fehlsichtigkeit darf +/- 2,5 dpt. nicht überschreiten. Download
Kontakt
Bei Unsicherheiten, gerne den vorausgefüllten Augenarztbefund zur Prüfung per E-Mail an den ZAED senden.
Telefon: +49 (0)385 588 70-444
E-Mail: zaed@fh-guestrow.de
Polizeiärztlicher Dienst: +49 3843 283730