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Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für den Studien- und Ausbildungsstart 2025 nehmen wir noch vom 31. Januar 2025 bis 2. März 2025 entgegen.

Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig eingegangen sind und geprüft wurden, erhalten Sie nach entsprechender Eignung die Einladung zum Auswahlverfahren.

Online-Bewerbungsportal der FH

Bewerben Sie sich ganz einfach und papierlos bei uns. Es ist keine Registrierung notwendig und mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Bewerbung bei der Landespolizei MV starten.

Jetzt bewerben!

 

Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben und Lebenslauf
  • Kopie Ihres letzten Schulabschlusszeugnisses oder ersatzweise Ihres letzten Schulzeugnisses
  • Kopie Ihrer Geburtsurkunde
  • Kopie vom Schwimmpass (Schwimmstufe mind. Bronze)
  • ggf. Berufsschulabschlusszeugnis und/oder Nachweis über Berufsabschluss
  • ggf. Nachweis über Studienabschluss
  • ggf. Bilder von Körpermodifikationen (Tattoos, Piercings, Tunnel etc.)
  • Einverständniserklärung Download
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten (nur für Minderjährige) Download

Informationen über ärztliche Unterlagen

Wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, findet die polizeiärztliche Untersuchung statt. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob Sie gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet sind. Diese Untersuchung ist sehr umfassend und beinhaltet verschiedene Tests und Untersuchungen, um sicherzustellen, dass Sie den körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind. Welche Befunde und Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie nach dem bestandenem Auswahlverfahren durch die Kollegen vom ZAED. Sie müssen daher im Vorfeld keine Unterlagen einreichen.

Denken Sie daran, dass immer eine individuelle Prüfung auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen erfolgt. Im Folgenden sind exemplarisch einige Gründe aufgeführt, die ggf. zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können:

© Unsplash | impulsq
  • Asthmatische Erkrankungen
  • Chronische (Stoffwechsel-)Erkrankungen
  • Einschränkungen des Bewegungsapparates
  • Herz- und/oder Kreislauferkrankungen
  • Hörstörungen
  • Migräne mit/ohne Aura
  • Wiederkehrende Hautveränderungen
  • Psychosomatische und/oder psychische Erkrankungen
  • Unter- und Übergewicht (Adipositas)
  • Bestimmte Sehstörungen bzw. unzureichende Sehfähigkeit wie zum Beispiel unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 50 %, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und von weniger als 30 %, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist sowie eingeschränktes räumliches Sehen. Die Fehlsichtigkeit darf +/- 2,5 dpt. nicht überschreiten. Download

Kontakt

Bei Fragen und Unsicherheiten zu den benötigten Bewerbungsunterlagen sowie zu den ärztlichen Unterlagen steht Ihnen der ZAED gerne zur Verfügung.

Der vorausgefüllten Befund vom Augenarzt darf auch gerne vorab per E-Mail zu uns geschickt werden.

Telefon: +49 (0)385 588 70-444
E-Mail: zaed@fh-guestrow.de

Polizeiärztlicher Dienst: +49 3843 283730