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Überblick zur Justiz

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist - anders als bei der Verwaltung und der Polizei - nicht die Fachhochschule, sondern das Oberlandesgericht Rostock zuständig.

Duales Studium

Dauer: 3 Jahre
Beginn: 1. August 2026
Turnus: alle 2 Jahre (gerade Jahre)
Abschluss: Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
Vergütung: ca. 1.530 € brutto
Ablauf: Seminare, Vorlesungen an der FH & Praktika in den Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V
Voraussetzungen: Abitur oder Fachhochschulreife, grundsätzlich nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag

Ausbildung

Dauer: 2 Jahre
Beginn: 1. September
Abschluss: Justizfachwirt/in
Vergütung: ca. 1.480 € brutto
Ablauf: Seminare an der FH & Praktika in den Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V
Voraussetzungen: Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur, grundsätzlich nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag
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Die Übernahmechancen sind besonders hoch, weil die Anzahl der Studien- und Ausbildungsplätze am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet wird. Die theoretischen Lehrgänge finden in kleinen Gruppen mit max. 25 Teilnehmenden statt. So wird ein persönlicher Kontakt zu den Lehrenden ermöglicht. Es gibt genügend Raum für Gespräche und Nachfragen. Das Studium und die Ausbildung bereiten auf eine Tätigkeit im Justizbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor und orientieren sich deshalb stark an der Praxis.

Im Detail

Ziel des dualen Studiums und der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter durch die enge Vernetzung von Theorie und Praxis optimal auf ihre berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Neben fachlichen sollen insbesondere auch soziale Kompetenzen erworben werden, die im Berufsalltag unverzichtbar sind.

Berufschancen

Duales Studium

In den letzten Jahren wurden nahezu alle Studierenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss in den Justizdienst des Landes M-V übernommen. Die meisten wurden in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe A 9 berufen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Nach einer Probezeit erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit. Möglich sind Beförderungen bis zur Justizoberamtsrätin bzw. zum Justizoberamtsrat (A 13).

Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt absolvieren.

Ausbildung

Das Land M-V startet zum 01.09.2025 mit der Ausbildung der Justizfachwirte/-innen. Es bestehen sehr gute Übernahmechancen, da sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze an den aktuellen Bedarfen der Justiz unseres Landes orientiert. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen kann somit eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe A6 erfolgen.

Es erfolgt regelmäßig nach einer Probezeit die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit. Möglich sind Beförderungen bis zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor (A9).

Eine entsprechende Weiterqualifizierung zum Gerichtsvollzieher oder zur Gerichtsvollzieherin ist möglich.

Mögliche Einsatzbereiche

Rechtspfleger/-innen

Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger erledigen Sie Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren, sind Sie bei Entscheidungen nur an Recht und
Gesetz gebunden und entscheiden sachlich unabhängig. Der Einsatz nach dem Studium erfolgt vorwiegend an den Gerichten des Landes und bei den Staatsanwaltschaften. Denkbar ist auch, dass Sie in der Justizverwaltung, z. B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Gerichts eingesetzt werden.

Justizfachwirte/-innen

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt werden Sie in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt und sorgen dort für einen reibungslosen Ablauf der in Ihren Verantwortungsbereich fallenden Verfahren.

Zugangsvoraussetzungen

weitere

Kontakt am Oberlandesgericht

Frau Kuhn

Telefon: +49 (0)381 331-156
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de