Voraussetzungen
Studium und Ausbildung finden im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.
In das Beamtenverhältnis auf Widerruf darf berufen werden, wer:
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Lichtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt,
- die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist und
- die Auswahlverfahren bestanden hat.
Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
Die weiteren Voraussetzungen sind:
Duales Studium
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
- nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag (01.08. im Folgejahr) bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen,
- keine Eintragungen im Führungszeugnis,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen.
Ausbildung
- mittlere Reife oder die Berufsreife und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
- mindestens 16 und nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag (01.08. im Folgejahr) bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen,
- keine Eintragungen im Führungszeugnis,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen.
Weiterhin werden erwartet:
Duales Studium
- gute Allgemeinbildung,
- Entschlussfähigkeit und Urteilskraft,
- Verantwortungsbewusstsein,
- schnelle Auffassungsgabe,
- Flexibilität,
- Belastbarkeit sowie
- Bereitschaft, sich stetig fortzubilden und neue Rechtskenntnisse anzueignen.
Ausbildung
- Organisationsfähigkeit,
- Sorgfältigkeit und Zuverlässigkeit,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit,
- Einfühlungsvermögen sowie
- Belastbarkeit.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Kontakt am Oberlandesgericht
Frau Kuhn
Telefon: +49 (0)381 331-156
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de