Überblick zur Verwaltung
Die Bewerbungshinweise beziehen sich ausschließlich auf ein Studium oder eine Ausbildung beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
Duales Studium
Dauer: | 3 Jahre |
Beginn: | 1. Oktober |
Abschluss: | Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung (LL.B. - Öffentliche Verwaltung) |
Vergütung: | ca. 1.530 € brutto |
Ablauf: | Seminare, Vorlesungen an der FH & Praktika in den verschiedenen Ministerien und anderen Behörden des Landes M-V |
Voraussetzungen: | Abitur oder Fachhochschulreife, grundsätzlich nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag |
Ausbildung
Dauer: | 2 Jahre |
Beginn: | 1. Oktober |
Abschluss: | Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt |
Vergütung: | ca. 1.480 € brutto |
Ablauf: | Seminare an der FH & Praktika in den verschiedenen Ministerien und anderen Behörden des Landes M-V |
Voraussetzungen: | Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur, grundsätzlich nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag |
Die Übernahmechancen sind besonders hoch, weil die Anzahl der Studien- und Ausbildungsplätze am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet wird. Studium und Ausbildung finden größtenteils in kleinen Gruppen statt. So wird ein persönlicher Kontakt zu den Lehrenden ermöglicht. Es gibt genügend Raum für Gespräche und Nachfragen. Studium und Ausbildung bereiten auf eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst vor und orientieren sich deshalb stark an der Praxis.
Im Detail
Ziel des dualen Studiums und der Ausbildung ist es, allen Anwärterinnen und Anwärtern berufspraktische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Diese sind für die bürgernahe Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung.
Das Studium orientiert sich stark an der Praxis der öffentlichen Verwaltung. Theoretische und praktische Studienabschnitte wechseln sich ab. So können Sie bereits während des Studiums Ihr späteres berufliches Umfeld kennenlernen.
Der Studiengang dauert drei Jahre und ist wie folgt aufgebaut:
- Grundlagenstudium an der Fachhochschule (18 Monate)
- Berufspraktische Studienzeit bei verschiedenen Ausbildungsstationen (12 Monate)
- Vertiefungsstudium an der Fachhochschule (6 Monate), Schreiben der Bachelorarbeit und Verteidigung
Nach bestandener Laufbahnprüfung verleiht Ihnen die Fachhochschule den Grad eines "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung" (LL.B. - Öffentliche Verwaltung).
Die Ausbildung orientiert sich stark an der Praxis der öffentlichen Verwaltung. Drei theoretische und drei praktische Abschnitte wechseln sich ab. So können Sie bereits während Ihrer Ausbildung Ihr späteres berufliches Umfeld kennenlernen.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und ist wie folgt aufgebaut:
- 5 Monate Grundlehrgang an der Fachhochschule
- 6 Monate berufspraktische Ausbildung
- 3 Monate Aufbaulehrgang an der Fachhochschule
- 4 Monate berufspraktische Ausbildung
- 3 Monate Abschlusslehrgang an der Fachhochschule
- 3 Monate berufspraktische Ausbildung
Die Praktika absolvieren Sie in verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung.
Berufschancen
Nach dem Studium oder der Ausbildung stehen Ihnen Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung offen. Das Land MV benötigt immer neue Kolleginnen und Kollegen, die für eine moderne Verwaltung Entscheidungen treffen und die Zukunft mitgestalten wollen.
Mögliche Einsatzbereiche
Die Behörden und Einrichtungen des Landes MV sind so vielfältig wie ihre Aufgaben selbst. Möglicherweise werden Sie nach Abschluss von Studium und Ausbildung z. B. hier eingesetzt:
- Ministerien wie z. B. das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung oder das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
- Polizeidienststellen
- Hochschulen
- Landesämter wie z. B. das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur oder Fachhochschulreife
- nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag (01.10. im Folgejahr) bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
- keine Eintragungen im Führungszeugnis
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
- Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
- nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag (01.10. im Folgejahr) bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
- keine Eintragungen im Führungszeugnis
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
Kontakt
Telefon: +49 (0)385 588 70-555
E-Mail: bewerbung_verwaltung@fh-guestrow.de