Forschung
Neben Lehre und Fortbildung zählt auch die Forschung zu den zentralen Aufgaben unserer Hochschule für den öffentlichen Dienst. Der unmittelbare Transfer von neuen Forschungserkenntnissen in Gesellschaft und Verwaltung wird durch eine enge Einbindung in Lehre und Fortbildungsveranstaltungen sichergestellt, so dass die verwaltungs- sowie sicherheitsrelevante berufliche Praxis direkt davon partizipieren kann. Die Forschung an der Hochschule verfolgt zudem einem integrativen Ansatz der für einen funktionierenden öffentlichen Dienst notwendigen Wissenschaften.
Forschungsschwerpunkte
Um rechtsstaatliches Handeln des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, bilden rechtswissenschaftliche Lehrinhalte fach- und bereichsübergreifend die wesentlichen Schwerpunkte aller angebotenen Studien- sowie Ausbildungsgänge. Diese spiegeln sich in den Forschungs- und Transferaktivitäten der Hochschule wider. Für die Kommunal- und Landesverwaltung werden z.B. in enger Verzahnung von Forschung und Lehre Bescheid-Techniken unter ethischen und kommunikativen Aspekten fortentwickelt. Ferner werden gerichtliche Verfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung beschleunigt sowie rechtssicher gestaltet, um die Gerichte in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und Europäisierung zu unterstützen und zu entlasten. Im Sinne einer bürgerorientierten Kommunikation wird die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit und die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen gestärkt. Die vergleichende Analyse bestehender gesetzlicher Regelungen für den Polizeialltag und das Aufzeigen von Harmonisierungs- sowie Kooperationsmöglichkeiten stellen weitere wesentliche Aspekte dar. Gleichzeitig ist das Sicherheits- und Ordnungsrecht einem stetigen Anpassungsdruck an aktuelle rechtliche sowie gesellschaftliche Entwicklungen unterworfen, die wissenschaftlich begleitet werden müssen. Außerdem wird im Bereich der Rechtssoziologie (interdisziplinäre „Rechtswirklichkeitsforschung“) anwendungsorientiert geforscht.
Forschungsleistungen im Bereich der Kriminalwissenschaften zielen auf einen zeitnahen Transfer in die Praxis ab und orientieren sich an den Bedarfen der jeweiligen Anwendungsfelder. Ein wichtiger Fokus der Forschung liegt auf einer effektiven Gestaltung der kriminalistischen Beweisführung und Ermittlungen, z.B. in Bezug auf Vernehmungsstandards oder die Bearbeitung von Branddelikten. Kriminologische Schwerpunkte liegen insbesondere im Bereich der Dunkelfeldforschung, Kriminologischer Regionalanalysen, der Evaluation von Präventionsprojekten sowie im Forschungsfeld von Häuslicher Gewalt. Bürgerbefragungen und andere Methoden werden genutzt, um Präventionsansätze abzuleiten. Dem Kriminologischen Forschungsdienst kommt darüber hinaus die gesetzlich zugewiesene Funktion zu, den Strafvollzug zu evaluieren. Ebenso werden die Behandlungsprogramme und deren Wirkungen wissenschaftlich begleitet. Erforscht werden ferner die psychologischen Grundlagen der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit (einschließlich Planung, Umsetzung und Nachbereitung). Auch die psychischen Prozesse sowie Handlungen aller beteiligten Personen spielen dabei eine Rolle.
Als Exekutive kommt der Verwaltung und der Polizei die Aufgabe zu, die Grund- und Menschenrechte zu garantieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Erfolgreiche Verwaltungs- und Polizeiarbeit trägt somit ganz wesentlich zur Existenzberechtigung und Legitimation eines Staates und der Demokratie bei. In einer immer komplexer werdenden Welt mit den dazugehörigen Veränderungsprozessen, wie z.B. Globalisierung, Digitalisierung und Polarisierung, mit seinen Chancen und zunehmenden Herausforderungen, können diese auch in Radikalisierung und Extremismus münden. Der gesellschaftliche Wandel erfordert von den Behörden, sich weiterzuentwickeln, wenn sie auch weiterhin ihrer Rolle als Garant für Sicherheit und Ordnung gerecht werden wollen. Dafür bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit den Ursachen und Wirkungsmechanismen derartiger gesellschaftlicher Phänomene. Die Komplexität der zugrundeliegenden Prozesse verlangt nach einer interdisziplinären Betrachtung, die theoretische Erkenntnisse mit empirischem Datenmaterial kombiniert.
Die wichtigste Ressource für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege sind gut ausgebildete und engagierte Personen, die die thematisch breiten und gesellschaftlich wie persönlich hohen Anforderungen ihrer Tätigkeiten zuverlässig, rechtskonform und bürgerorientiert bewältigen. Der Forschungsschwerpunkt „Verwaltung und Personalentwicklung“ soll dazu beitragen, dass dies nicht nur angesichts der aktuellen, sondern auch der zukünftigen Herausforderungen durch demografischen Wandel und Digitalisierung bestmöglich gelingt. Unsere Forschung zielt darauf ab, Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen für einen modernen, bürgernahen, inklusiven öffentlichen Dienst wissenschaftlich zu begründen, zu entwickeln und zu begleiten. Wir validieren Personalauswahlverfahren, untersuchen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern, konzipieren und evaluieren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung rechtssicherer und zugleich sozial kompetenter Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern, führen Potentialanalysen für Nachwuchsführungskräfte der Landespolizei durch, begleiten die Implementierung von Feedbackverfahren und vieles mehr.
Veröffentlichungen
Bericht "Angewandte Forschung und Wissenstransfer an der FHöVPR M-V" für die Jahre 2022 bis 2023
Bericht "Angewandte Forschung und Wissenstransfer an der FHöVPR M-V" für die Jahre 2017 bis 2021
Zur Förderung angewandter Forschung an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst hat die Rektorenkonferenz eine Resolution verabschiedet: