Fortbildungslehrgang zum Verwaltungsfachwirt bzw. zur Verwaltungsfachwirtin
Nummer | AI-03 |
Zielgruppe | Mitarbeiter/-innen der Landes- und Kommunalverwaltung mit Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gem. § 11 der POVFW M-V vom 01.06.2015 (AmtsBl. M-V S. 279) |
Inhalt | Staats-, Verfassungs- und Europarecht Kommunalrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Betriebswirtschaftslehre Bürgerliches Recht Öffentliches Dienstrecht Ordnungsrecht Soziale Sicherung Öffentliche Finanzwirtschaft Baurecht Volkswirtschaftslehre Methodik der Rechtsanwendung |
Ziele | Der Lehrgang ersetzt den bisher durchgeführten Angestelltenlehrgang II. Er schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung gem. der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 01.06.2015 (AmtsBl. M-V S. 279) ab. |
Voraussetzungen | gem. § 11 POVFW M-V vom 01.06.2015 (AmtsBl. M-V S. 279) |
Dauer | 24 Monate |
Bemerkungen | Der Lehrgang umfasst 1080 Unterrichtsstunden und wird arbeitsplatzbegleitend wöchentlich im 14-tägigen Wechsel Donnerstag/Freitag (ungerade KW) und Freitag/Sonnabend (gerade KW) durchgeführt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch Vorlage entsprechender Zeugniskopien bei der Anmeldung nachzuweisen. |
Sonstiges | Rechtsvorschriftensammlung |