Hinweise und Downloads
Hinweise
Das Fortbildungsinstitut bittet, die Anmeldungen für Seminarteilnahmen unabhängig von der Infektionsentwicklung während der Covid-19-Pandemie einzureichen. Nur auf Basis der vorliegenden Anmeldungszahlen kann im Fortbildungsinstitut sachgerecht entschieden werden, welche Seminare u. U. digital aufgelegt werden. [In der „Begründung der Anmeldung“ kann ggf. angegeben werden, wenn eine Teilnahme nur in Präsenz oder/und digital erfolgen soll.] Zum Online-Fortbildungskalender mit Anmelde-Funktion geht es hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir wegen der Verpflichtung von Dozentinnen und Dozenten grundsätzlich bereits sechs Wochen vor Seminarbeginn über die Durchführung der Seminare entscheiden. Aus diesem Grund müssen die Anmeldungen ebenfalls spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen.
Nach diesem Anmeldeschluss eingegangene Anmeldungen können im Allgemeinen nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen sind möglich, sofern für das Seminar noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Möchten Sie eine Anmeldung nach Anmeldeschluss vornehmen, wenden Sie sich bitte an die für die Seminarorganisation zuständigen Mitarbeitenden.
Anmeldungen sind verbindlich. Wir bitten darum, uns im Falle der Verhinderung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu informieren und - wenn möglich - eine Ersatzperson zu benennen. Bitte beachten Sie auch, dass trotz einer Abmeldung eine Gebührenpflicht entstehen kann.
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wir bitten Sie, bei der Anmeldung darauf zu achten, dass Sie der in der Seminarbeschreibung angegebenen Zielgruppe entsprechen sowie die dort ggf. formulierten Voraussetzungen erfüllen. Bei der Seminardurchführung können die Referentinnen und Referenten fehlende Vorkenntnisse nur schwer kompensieren.
Die Zulassung der Beschäftigten zu einem Seminar erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Seminarplätzen.
Werden von einer Dienststelle mehrere Beschäftigte gemeldet, so bitten wir darum, dass unter ihnen eine Rangfolge festgelegt und diese in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird. Sollten bei Anmeldeschluss mehr Anmeldungen eingegangen sein als Plätze vorhanden sind, achten wir bei der Auswahl der Beschäftigten darauf, die zur Verfügung stehenden Plätze möglichst auf alle anmeldenden Dienststellen gleichmäßig zu verteilen.
Unsere Seminare werden grundsätzlich an der Fachhochschule in Güstrow durchgeführt.
Spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie über die anmeldende Behörde eine Einladung. Mit dieser werden – soweit möglich – weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zugeleitet.
Die Seminare beginnen grundsätzlich um 8.30 Uhr und enden um 15.45 Uhr.
Für den Fall, dass ein Seminar nicht stattfindet – z. B. aufgrund einer zu geringen Teilnehmendenzahl – werden Sie ebenfalls spätestens drei Wochen vorher schriftlich informiert.
Am Ende des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird nur erteilt, wenn Sie an der Veranstaltung vollständig, also von Anfang bis Ende, teilgenommen haben.
Sollten Sie aus dienstlichen Gründen das Seminar vorzeitig verlassen müssen, kann ein Anwesenheitsnachweis ausgestellt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die für die Seminarorganisation zuständigen Mitarbeitenden.
Sowohl die Teilnahmebescheinigung als auch der Anwesenheitsnachweis werden in der Regel nicht nachgesendet.
Für Seminarteilnehmer und Seminarteilnehmerinnen stehen auf dem Campus der Fachhochschule Unterkünfte in Wohnheimen zur Verfügung. Für Mitarbeitende der Landesverwaltung M-V ist die Unterbringung kostenfrei. Teilnehmende an Seminaren des Fortbildungsinstituts werden generell in Einzelzimmern untergebracht, welche aber nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Reservierung bei der Wohnheimverwaltung (Telefon: +49 (0)385 588 70-633) erforderlich. Bitte nutzen Sie dazu unser Antragsformular. Diese Reservierung ist verbindlich. Sollte kein Einzelzimmer mehr zur Verfügung stehen, können Sie auch in einem Hotel in der Umgebung übernachten. Eine Liste der infrage kommenden Hotels finden Sie hier. Auf Wunsch können Sie auch mit einer Person Ihrer Wahl in einem Wohnheim-Doppelzimmer untergebracht werden.
Bettwäsche und Handtücher sind für jeden Gast im Wohnheimzimmer vorhanden. In jedem Wohnheim befindet sich ein Aufenthalts- und Fernsehraum.
Die Zimmerschlüssel erhalten Sie am Tag der Anreise im Servicezentrum im Bereich des Haupteingangs und können dort am Abreisetag bis 08:00 Uhr abgegeben werden.
In den Wohnheimen sind auch Wohneinheiten für schwerbehinderte Personen vorhanden. Schwerbehinderte werden jedoch gebeten, bei Seminarteilnahme frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir ggf. die nötige Unterstützung gewährleisten können.
Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird – außer für Beschäftigte der Landesverwaltung – gemäß der Fachhochschulbenutzungsgebührenverordnung (FHBenGebVO M-V) eine Seminargebühr fällig. Die Seminargebühren sind in unserem Fortbildungsprogramm bei jedem Seminar angeführt. Mit ihnen sind alle entstehenden Seminarkosten mit Ausnahme der Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten abgedeckt.
Werden Sie in dem Zeitraum zwischen Einladung zum Seminar und Seminarbeginn durch die entsendende Behörde schriftlich abgemeldet, ermäßigt sich die Gebühr um die Hälfte. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entsteht die volle Gebühr.
Gebührenschuldnerin ist grundsätzlich die anmeldende Behörde.