Corona-Regeln
Bei positiver Testung sind die Dienst-/Arbeitsaufgaben für mindestens fünf Tage nach dem positiven Testdatum im Homeoffice wahrzunehmen, soweit keine Dienst-/Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Dienstgebäude auf dem Campus sollten erst wieder betreten werden, wenn Sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Im Falle der positiven Testung ist die bzw. der Vorgesetzte zu unterrichten.
Abweichende Regelungen (bspw. wenn der Dienstposten/Arbeitsplatz kein Homeoffice zulässt) können mit der bzw. dem Vorgesetzten abgestimmt werden.
Grundsätzliches im Umgang mit Infektionskrankheiten
Wer Erkältungssymptome hat (Husten, Halsschmerzen, laufende Nase, Niesen, Kopfschmerzen, Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl usw.), sollte grundsätzlich zu Hause bleiben. Wer dennoch dienst-/arbeitsfähig ist, arbeitet im Homeoffice. Sollten die Symptome eine Aufgabenwahrnehmung über drei Arbeitstage hinaus nicht zulassen, ist eine ärztliche Bescheinigung der krankheitsbedingten Dienst-/Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Für Anwärterinnen und Anwärter gilt die Pflicht zur Vorlage ab dem ersten Tag.