Leitbild
I. Unsere Hochschule als integratives Bildungszentrum
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow versteht sich als Zentrum für das Studium und die Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist nach Maßgabe des Landeshochschulgesetzes eine Hochschule. Mit Blick auf die spezifischen Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung und verwaltungsnaher Wirtschaftsbereiche rundet sie die Hochschullandschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab. Sie orientiert sich an den Qualitätsstandards der allgemeinen Hochschulen.
II. Unser Bildungsauftrag
Die Fachhochschule leistet ihren Beitrag für ein offenes und zukunftsorientiertes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durch die Aus- und Fortbildung von bürgerfreundlich, kompetent und effizient an den Grundwerten des demokratischen und sozialen Rechtsstaats des Grundgesetzes und der Landesverfassung ausgerichtet handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.
III. Unser oberstes Gebot: Berufsfeld- und Mitarbeiterorientierung
Die Fachhochschule versteht sich als Dienstleistungseinrichtung des Landes, die nach Maßgabe der beruflichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielgerichtet mit hohem Anspruch Studiengänge betreibt, Aus- und Fortbildungsleistungen erbringt sowie wissenschaftliche Transferleistungen anbietet.
Die Fachhochschule unterhält und pflegt zu allen Sparten der Verwaltung ein enges Kooperationsverhältnis. Sie berücksichtigt im Rahmen einer grundsätzlich integrativen Aufgabenerfüllung die notwendigen spezifischen Anforderungsprofile z. B. der Landespolizei, der Justiz oder der allgemeinen Verwaltung, aber auch des verwaltungsnahen Wirtschaftsbereichs außerhalb der Verwaltung.
Dabei ist sich die Fachhochschule bewusst, dass letztendlich Studium sowie Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes von der Allgemeinheit getragen und demgemäß nicht Selbstzweck sind, sondern der stetigen Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu dienen bestimmt sind. Es ist daher selbstverständlich, mit optimalem, sparsamem Ressourceneinsatz die erwartete und erforderliche Qualität zu erreichen und zu sichern.
Die Fachhochschule sieht sich in der besonderen Verantwortung, den Studierenden und Auszubildenden bzw. Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine Aus- und Fortbildung bestmöglich zu vermitteln, die sie in die Lage versetzt, die beruflichen Anforderungen souverän zu erfüllen und sowohl fachlich als auch als Persönlichkeit eigene Entwicklungspotentiale entfalten zu können. Die Studierenden und die Aus- und Fortzubildenden sind Partner im Lehr- und Lernprozess. Für die Auswahl von dafür geeigneten Studierenden und Auszubildenden ist für die allgemeine Verwaltung und die Polizei die Hochschule verantwortlich, für die Rechtspflege das Laufbahnressort.
Die Fachhochschule bietet der Verwaltungspraxis Beratungs- bzw. Transferleistungen an und bringt sich darüber hinaus konstruktiv und eigenständig in die öffentliche Verwaltung betreffende Reform- und Veränderungsprozesse ein. Sie arbeitet daran, das Kompetenzzentrum des Landes Mecklenburg-Vorpommern in allen Fragen öffentlicher Verwaltung zu sein.
Sie pflegt Kontakte zu ausländischen Partnern, um wechselseitig Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur in Zeiten zunehmender globaler Vernetzung unerlässlichen Begegnung insbesondere junger Menschen zu leisten. Dabei ist sie sich gleichzeitig ihrer Einbindung in die Barlachstadt Güstrow und den Landkreis Rostock bewusst und pflegt diese ihr wichtigen lokalen Beziehungen.
IV. Mittel zum Zweck: Eine effiziente, lernende Organisation
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Land wirken alle Organisationseinheiten der Fachhochschule zusammen. Sie unterstützen sich gegenseitig und entwickeln sich im Sinne lernender Einheiten eigeninitiativ und flexibel weiter. Die Organisation fördert eigenverantwortliches, selbständiges und vernetztes Handeln der Bereiche.
1. Die Fachbereiche und Institute
Kernaufgabe der drei Fachbereiche Allgemeine Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ist es, grundständige, praxisorientierte Studiengänge im Rahmen der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt anzubieten. Die Lehre an den Fachbereichen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung.
Kernaufgabe der Institute ist es, im Rahmen einer den Bedürfnissen der Praxis entsprechenden Ausbildung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und im Rahmen einer hochschulisch-wissenschaftlichen und/oder praktischen Maßstäben verpflichteten Fortbildung Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in einem lebenslangen Lernprozess abzudecken.
Die Institute und Fachbereiche wirken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng zusammen. Sie verwirklichen u.a. horizontal wie vertikal vernetzte modularisierte Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungsangebote, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung und Erhaltung akkreditierungsfähiger Bachelorstudiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses.
Zur Qualitätssicherung führen sowohl die Institute als auch die Fachbereiche Evaluierungen durch.
Die Einrichtung und baldmögliche Besetzung von Professorenstellen wird angestrebt.
2. Die Verwaltung und die zentralen Dienste
Die Verwaltung und die zentralen Dienste arbeiten und verstehen sich als Dienstleister und Serviceeinrichtungen der unmittelbar Aufgaben in Studium, Aus- und Fortbildung erbringenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Studierenden, Aus- und Fortzubildenden sowie Gästen der Fachhochschule. Sie tragen gleichermaßen fachlich und sozial kompetent zur Optimierung der Aufgabenerfüllung der Fachhochschule bei. Sie sind sich mit Blick auf die Aufgabenstruktur einer Verwaltungsfachhochschule ihrer Vorbildfunktion bewusst und streben einen ständig verbesserten Qualitätsstandard an.
3. Die Hochschulleitung
Die Hochschulleitung (Direktorin oder Direktor, stellvertretende Direktorin oder stellvertretender Direktor für Lehre und Forschung, stellvertretende Direktorin oder stellvertretender Direktor für polizeiliche Angelegenheiten, Verwaltungsleiterin oder Verwaltungsleiter) fördert die konzeptionelle Weiterentwicklung der Fachhochschule und im Rahmen eines modernen Hochschulmanagements die eigenverantwortliche, grundsätzlich teamorientierte Aufgabenerfüllung im Rahmen grundlegender Zielvorgaben.
4. Die Gremien
Die Selbstverwaltungsgremien erfüllen zentrale Aufgaben betreffend die grundlegenden Entwicklungsentscheidungen: das Kuratorium sichert die notwendige Verzahnung der Fachhochschule mit ihren Partnern und berät die Hochschule in zentralen Angelegenheiten kompetent und nachhaltig, der Senat sichert die eigenständige Legitimation grundlegender Entscheidungen einschließlich der Rechtsetzung, die die Hochschule im Ganzen betreffen, während die Fachbereichsräte die eigenen Angelegenheiten der Fachbereiche regeln. Der Fachbereich Polizei wird dabei vom Bildungsbeirat unterstützt und beraten, der insbesondere die Interessen der Polizeibehörden vertritt.
5. Die Studierenden und Auszubildenden
Die Studierenden und Auszubildenden sind eingeladen und aufgefordert, aktiv und engagiert an der Entwicklung der Hochschule einschließlich der Etablierung eines für junge Menschen interessanten und abwechslungsreichen Lebens auf dem Campus mitzuwirken und die Belange der Studierenden und Auszubildenden gebündelt zu vertreten. Dazu können die Studierenden eine Vertretung der Studierenden und die Auszubildenden eine Vertretung der Auszubildenden bilden.
6. Die Aufsichtsbehörden
Alle Entscheidungsträger und Gremien arbeiten konstruktiv und kooperativ mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Diese wahren die aus dem Hochschulcharakter resultierenden, unmittelbar aus der Wissenschaftsfreiheit ableitbaren Selbstverwaltungs-befugnisse der Hochschule als insoweit teilrechtsfähiger Körperschaft. Die Aufsichtsbehörden respektieren die sich aus dem Hochschulcharakter gegenüber dem Umgang mit nachgeordneten Behörden ergebenden Unterschiede.
V. Unser persönliches Selbstverständnis zum Erreichen der Ziele
Der Schlüssel zum Erfolg sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule sowie unsere Kooperationspartner. Unser Umgang miteinander ist geprägt durch wechselseitigen Respekt und Anerkennung. Eine gute Kommunikation und Information sind für uns zentrale Anliegen im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen bis hin zur Hochschulleitung eine Vorbildfunktion in fachlicher und menschlicher Hinsicht.
Unsere Arbeit wird gemessen an den Leistungen unserer Absolventinnen und Absolventen.
Unser aller Gemeinsamkeit ist, Vorbild für andere zu sein.