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Rechtsgrundlagen

Die Fachhochschule zählt zu den sieben staatlichen Hochschulen des Landes und ist als nichtrechtsfähige Körperschaft im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung eine Einrichtung mit Sonderstatus.

Aufgaben der Fachhochschule mit ihren angegliederten Instituten sind die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern.

Näheres ist der Verwaltungsfachhochschullandesverordnung sowie folgenden Rechtsnormen zu entnehmen: