Inklusive Hochschule
Insbesondere bei Studierenden und Auszubildenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestehen oft spezifische individuelle Bedürfnisse, die große Herausforderungen für die Betroffenen und auch für die Fachhochschule darstellen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und anderen – auch temporären – Beeinträchtigungen bedeutet, mögliche Barrieren zu ermitteln und durch geeignete bedarfsgerechte Maßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben an der Fachhochschule ermöglichen. Ziel der Fachhochschule ist es, sich flexibel, unter Berücksichtigung der besonderen Situation des jeweiligen Einzelfalls, anzupassen.
Alle neuen Anwärterinnen und Anwärter mit Beeinträchtigung sind daher aufgerufen, möglichst frühzeitig – vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn – mit der Fachhochschule Kontakt aufzunehmen, um das rechtszeitige Einleiten bedarfsgerechter Maßnahmen zu ermöglichen.
Nachteilsausgleich
Studierende und Auszubildende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen in Form eines Nachteilsausgleichs. Der Nachteilsausgleich zielt nicht darauf ab, Leistungsanforderungen aufzuweichen, sondern beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten und Nachteile durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren und so inklusive und chancengerechte Bedingungen zu schaffen.
Ein Nachteilsausgleich kann bei Vorliegen einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen ärztlich attestierten Beeinträchtigungen (z. B. Teilleistungsstörungen) beantragt werden.
Als mögliche Nachteilsausgleiche seien beispielhaft genannt:
- Organisatorische Anpassungen (Termin, Ort, Sitzplatz bei einer Prüfung);
- Zeitliche und räumliche Anpassungen (Zeitverlängerungen, Pausen, Verlegung des Prüfungsortes);
- Austausch einer Prüfungsform (schriftlich, mündlich) sowie
- Zulassung von Hilfsmitteln (adaptierte Prüfungsunterlagen, technische Hilfsmittel).
Auswahlverfahren
Auch bereits in den Auswahlverfahren für die jeweiligen Studien- oder Ausbildungsplätze können Nachteilsausgleiche gewährt werden. Nachstehend finden Sie Informationen zu den Auswahlverfahren, für die die Fachhochschule verantwortlich ist.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bereits im Bewerbungsbogen findet daher eine Abfrage bzgl. des Grades der Behinderung statt. Das Auswahlverfahren wird durchgeführt bzw. begleitet von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen (DGP). Mit der Einladung zum schriftlichen Assessmentcenter (AC) wird ein Fragebogen zur individuellen Anpassung von Testbedingungen mitgeschickt. Entsprechend der vorliegenden Beeinträchtigung kann dann sowohl im schriftlichen als auch mündlichen Auswahlverfahren ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Beurteilung, welcher Nachteilsausgleich geeignet und erforderlich ist, obliegt den Psychologen und Psychologinnen der DGP.
Als mögliche Nachteilsausgleiche im schriftlichen AC seien beispielhaft genannt:
- Zeitverlängerung;
- Kleingruppentest, Einzeltest;
- längere Pausenzeiten;
- vergrößerte Visualisierung der Testaufgaben;
- Zulassung von Hilfsmitteln.
Im mündlichen AC wird bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern und ihnen Gleichgestellten die Schwerbehindertenvertretung miteingeladen. Eine Psychologin bzw. ein Psychologe der DGP führt dabei durch das Verfahren. Nachteilsausgleiche können hier z.B. in Form von Zeitverlängerungen oder verlängerten Pausenzeiten gewährt werden.
Die Einstellungsvoraussetzungen werden durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst (ZAED) und den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Gesundheitliche Einschränkungen und ein damit verbundener Grad der Behinderung führt im Bewerbungsverfahren für die Landespolizei M-V zur Polizeidienstuntauglichkeit und zum Ausschluss.
Beeinträchtigungen im Lese-Rechtschreibbereich (LRS) und im arithmetischen Denken (Dyskalkulie) werden im Auswahlverfahren gesondert berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Beeinträchtigung anerkannt ist.
LRS
Das zu absolvierende Diktat wird durch den Leiter des ZAED begutachtet. Die reguläre maximale Fehleranzahl wird ausgesetzt und anschließend eine Einzelfallentscheidung getroffen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens erstellt der Leiter des ZAED eine Leistungsprognose und leitet diese an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Abstimmung weiter.
Dyskalkulie
Es erfolgt eine gesonderte Betrachtung im kognitiven Leistungstest im mathematischen Bereich. Der Leiter des ZAED führt eine Einzelbegutachtung durch, erstellt eine Leistungsprognose und leitet diese ebenfalls zur Abstimmung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung weiter.
Barrierefreiheit
Neue Hochschulangehörige mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen werden mit den örtlichen Begebenheiten des Campus vertraut gemacht und dabei durch die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Inklusionsbeauftragten begleitet. Ziel der Fachhochschule ist es, in persönlichen Gesprächen individuelle Bedürfnisse der Betroffenen frühzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Die Gebäude 1, 2 und 4 sowie die Bibliothek, der Festsaal, die Mensa und die Cafeteria sind über Rampen und Fahrstühle barrierefrei erreichbar. Für Unterricht und Prüfungen wird die Raumplanung individuell auf die Bedürfnisse von Anwärterinnen und Anwärterinnen mit Schwerbehinderung angepasst.
Digitale Barrierefreiheit
Hier können Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite nachlesen.
Kontakt
Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule
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Katrin SchaffertGebäude 1, Raum 228