Berufsbild "Polizei"
Durch den dreijährigen Bachelorstudiengang, den 18monatigen Aufstiegsbachelorstudiengang oder einen neunmonatigen Aufstiegslehrgang für so genannte besondere Verwendungen ist es möglich, in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (gehobener Dienst) zu gelangen.
Nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums können die Absolventinnen und Absolventen als Polizei- bzw. Kriminalkommissare/-innen (Besoldungsgruppe A9) in der Landespolizei M-V eingesetzt werden. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut.
Als Polizeibeamter/-beamtin stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Sie sind „live“ dabei und leisten einen wichtigen Beitrag für ein harmonisches Miteinander nach rechtsstaatlichen Spielregeln. Interessante und nicht immer ungefährliche Aufgabengebiete erfordern Ihren persönlichen Einsatz. Sie handeln im Dienst unserer Gesellschaft für Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Staates. Dies ist einerseits eine große Verantwortung, andererseits eine reizvolle Herausforderung.
Wenn Sie sich für den Beruf entscheiden, erwarten wir von Ihnen: Teamarbeit, Kommunikation, Werteorientierung, physische und psychische Belastbarkeit. Auf Sie kommen immer wieder neue Einsätze mit wechselnden Situationen und Anforderungen zu. Einsätze, die Sie gemeinschaftlich und kooperativ bewältigen. Polizeiarbeit ist Teamarbeit. Alle müssen sich aufeinander verlassen können; nicht nur in gefährlichen Situationen, sondern auch im Alltag.
Sie können mit Ihren Leistungen über Ihren dienstlichen Werdegang in der Landespolizei MV mitentscheiden. Auch später haben Sie die Möglichkeit, den Dienstzweig zu wechseln bzw. sich über den Masterstudiengang für den höheren Dienst weiter zu qualifizieren.
Bei der Verbeamtung für den Polizeivollzugsdienst fallen in Mecklenburg-Vorpommern für die Beamtinnen und Beamten keine Krankenkassengebühren an, da sie über die "Heilfürsorge M-V" durch den Dienstherrn versichert werden.