Navigation überspringen
Navigation überspringen  

Aktuelle Corona-Regeln

Bei positiver Testung wird dringend empfohlen, die Dienstaufgaben für mindestens 5 Tage nach dem positiven Testdatum im Homeoffice wahrzunehmen, soweit keine Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Campus sollte erst wieder nach 48 Stunden Symptomfreiheit betreten werden.

Falls für Hochschulangehörige kein Homeoffice oder keine digitale/hybride Lehre möglich ist, ist eine Krankschreibung bzw. die Vorlage eines PCR-Tests erforderlich. Zusätzlich ist wieder eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn die Teilnahme an einer Prüfung nicht möglich ist.

Die Fachhochschule muss positive Fälle nicht mehr dem Gesundheitsamt melden, so dass positive Testungen und damit verbundene Abwesenheiten nur noch den Stellen anzuzeigen sind, die üblicherweise über Krankmeldungen zu informieren sind.

Engen Kontaktpersonen einer oder eines positiv Getesteten wird empfohlen, bei engen Kontakten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sich für mindestens 5 Tage ab Kenntnisnahme vom positiven Test der Kontaktperson täglich mit Antigen-Schnelltests zu testen.

Bedarfsmeldungen für Masken können per E-Mail an gesundheitsschutz@fh-guestrow.de gerichtet werden.
Selbsttests kann die Fachhochschule nicht weiter zur Verfügung stellen.