Voraussetzungen
Studium und Ausbildung finden an der Fachhochschule im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.
In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer:
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Ausnahmen sind möglich),
- die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist,
- nach polizeiärztlichem Gutachten polizeidiensttauglich ist und
- die Auswahlverfahren bestanden hat.
Die weiteren Voraussetzungen sind:
Duales Studium
- Abitur oder Fachhochschulreife
- nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag
- gesundheitliche Eignung (mehr Informationen)
- keine Mindestgröße
- nicht in Konflikt mit dem Gesetz
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
- Fahrerlaubnis der Klasse B oder Verpflichtung, diese innerhalb von sechs Monaten nach Studienbeginn nachzuweisen
- deutsches Schwimmabzeichen Bronze
Ausbildung
- Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur
- mindestens 16 und nicht älter als 34 Jahre am Einstellungstag
- gesundheitliche Eignung (mehr Informationen)
- keine Mindestgröße
- nicht in Konflikt mit dem Gesetz
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine unzulässigen Tätowierungen, die das Neutralitätsgebot des Staates verletzen
- Fahrerlaubnis der Klasse B oder Verpflichtung, diese innerhalb von sechs Monaten nach Ausbildungsbeginn nachzuweisen
- deutsches Schwimmabzeichen Bronze
Kontakt
Telefon: +49 (0)385 588 70-444
E-Mail: zaed@fh-guestrow.de