Studiengänge "Polizei"
Y-Studiengang für den direkten Einstieg
Im Studiengang „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“ nach § 12 PolLaufbVO M-V bilden die Tätigkeitsfelder der polizeilichen Einsatzbewältigung, der kriminalistischen Ermittlungsführung sowie die Verkehrssicherheitsarbeit die fachlichen Schwerpunkte. Innerhalb des Studiums besteht die Möglichkeit, sich auf die Schwerpunkte „Schutzpolizei“ bzw. „Kriminalpolizei“ zu spezialisieren.
Die Absolventinnen und Absolventen des Y-Studiengangs, die sich für die Spezialisierung "Schutzpolizei" entschieden haben, werden in der Regel im Landesbereitschaftspolizeiamt M-V oder in den Polizeidienststellen der Polizeipräsidien eingesetzt.
Die Schutzpolizei ist der größte Dienstzweig in der Landespolizei M-V und bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags erste Ansprechpartnerin für die Menschen in unserem Land und rund um die Uhr für Sie da.
Die Schutzpolizei hat verschiedene Aufgaben. Diese sind u.a.:
- Funkstreifen- und Kontaktbereichsdienst
- Begleitung von Veranstaltungen und Gewährleistung von Versammlungen
- Aufnahme von Verkehrsunfällen, Geschwindigkeitskontrollen von PKW und LKW (als auch Zivilstreife), Gefahrgutkontrollen
- Verkehrslenkungsmaßnahmen sowie Verkehrserziehung und Prävention
- Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen mit entsprechender Ermittlungstätigkeit sowie Fahndung nach Personen und Sachen
In der Schutzpolizei übernehmen Sie schnell Führungsfunktionen und damit Verantwortung über Einsatzsituationen und Personal.
Sie sind teamfähig und gehen gerne auf Menschen zu? Handlungssicherheit, Entscheidungsfreude und analytisches Denken sind Ihre Stärken?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Die Absolventinnen und Absolventen des Y-Studiengangs, die sich für die Spezialisierung "Kriminalpolizei" entschieden haben, werden zu Beginn ihrer Karriere als Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare in der Landespolizei M-V innerhalb der Kriminaldauerdienste (KDD) eingesetzt.
Beim KDD übernehmen Sie hierzu u.a. bei schweren Straftaten wie gefährlichen Körperverletzungen, Einbruchdiebstählen, Raub- oder Sexualverbrechen,
Tötungsdelikten den Tatort von den Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei. Sie leiten die Spurensicherung sowie die Vernehmungen von Zeugen oder Tatverdächtigen ein.
- Wer war beteiligt?
- Welche Beweise liegen vor?
- Wie muss weiter ermittelt und was muss veranlasst werden?
Nachdem Sie im KDD die theoretischen Grundlagen des kriminalistischen Studiums in die Praxis umsetzen konnten, sind weitere Spezialisierungen möglich.
Die Kriminalpolizei ermittelt u.a. in den Bereichen:
- Tötungs- und Sexualdelikte
- organisierte Kriminalität
- polizeilicher Staatsschutz
- Wirtschaftskriminalität
- Rauschgiftkriminalität
- Cybercrime
Digitale Ermittlungen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
In der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit können Sie gemeinsam mit Ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen grenzüberschreitend zusammenarbeiten und Kriminalfälle lösen.
Sie können strukturiert arbeiten, verfügen über Empathie und Teamfähigkeit? Analytisches Denken und kreative Lösungsansätze bereiten Ihnen keine Probleme?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Die Studierenden werden mit Beginn des Studiums zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Widerruf ernannt. Sie führen die Dienstbezeichnung „Polizeikommissaranwärter/-in“ und erhalten derzeit monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.530 EUR (brutto). Es besteht Anwesenheitspflicht im gesamten Studium.
Der dreijährige, modularisierte Studiengang (sechs Semester) kombiniert theoretische Inhalte mit praktischen Übungen. Praktika in den Dienststellen der Landespolizei M-V festigen erworbenes Wissen. Das Vollzeitstudium soll die Anwärterinnen und Anwärter befähigen, die Aufgaben im Polizeivollzugsdienst an den Werten des demokratischen Rechtsstaates orientiert, rechtskonform, bürgernah und kompetent sowie selbstständig und verantwortungsbewusst zu erfüllen. Die Studierenden erwerben die erforderlichen Schlüsselqualifikationen hinsichtlich der Fach- und Methodenkompetenzen sowie die für das Berufsbild unabdingbaren persönlichen und sozialen Kompetenzen, verbunden mit einer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechenden Wertehaltung.
Während der Studienzeit werden 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) vergeben, davon entfallen 60 Leistungspunkte auf die praktischen Studienanteile.
Semester 1
- Rechtsgrundlagen I (M1)
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Polizei (M2)
- Einsatz und Verkehr I (M3)
- Polizeiliche Trainings (PT 1-3)
Semester 2
- Rechtsgrundlagen II (M4)
- Grundlagen der Kriminalwissenschaften (M5)
- Einsatz und Verkehr II (M6)
- Wissenschaftliches Arbeiten (M17)
- Grundpraktikum (P I)
- Polizeiliche Trainings (PT 1-3)
Semester 3
- Rechtsgrundlagen III (M7)
- Kriminaltaktik / Spezielle Kriminalistik (M8)
- Einsatz und Verkehr III Studienschwerpunkt Schutzpolizei oder Kriminalpolizei (M9)
- Wissenschaftliches Arbeiten (M17)
- Polizeiliche Trainings (PT 1-3)
Semester 4
- Wahlpflichtmodul (M10)
- Sachbearbeiterpraktikum I (P II a/b)
- Polizeiliche Trainings (PT 1-3)
Semester 5
- Kriminalwissenschaften (M11)
- Führung in Organisationen (M12)
- Sachbearbeiterpraktikum II (P III a/b)
- Bachelorarbeit (M18)
Semester 6
- Rechtgrundlagen IV (M13)
- Internationale Zusammenarbeit (M14)
- Einsatz und Verkehr IV Studienschwerpunkt Schutzpolizei oder Kriminalpolizei (M15)
- Wahlpflichtmodul (M16)
- Bachelorarbeit inkl. Verteidigung (M18)
Das studienbegleitende Praxismodul Praktikum IV (P IV) enthält die Inhalte Sport und Einsatzbezogenes Training einschließlich Schießtraining.
Das Studium schließt mit einer mündlichen Abschlussprüfung ab.
Nach bestandener Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst (B.A. – Polizeivollzugsdienst)“.
Studiengänge für einen Aufstieg
Polizeivollzugsbeamte/-innen der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst), die sich in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach ihrer Probezeit bewährt haben, in der letzten Regelbeurteilung mindestens mit „gut“ beurteilt worden sind sowie zwei längerfristige Verwendungen auf verschiedenen Dienstposten vorweisen können und eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen, können sich für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) bewerben.
Auf der zweijährigen Ausbildung für den mittleren Dienst und der Praxiserfahrung aufbauend, vertieft das 18monatige Aufstiegsstudium nach § 13 PolLaufbVO M-V die Kenntnisse in den Bereichen Kriminalistik/Kriminologie, Einsatz, Verkehrssicherheitsarbeit sowie Zusammenarbeit und Führung. Einen wesentlichen Anteil des Studiums nimmt die Erarbeitung einer Bachelorarbeit in Anspruch.
Das Aufstiegsstudium muss durch eine Laufbahnprüfung abgeschlossen werden, wodurch dem Polizeibeamten bzw. der Polizeibeamtin der akademische Grad „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“ verliehen wird.
Der Aufstiegsbachelor ist ein akkreditierter Bachelorstudiengang und rechnet die Zeit des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) sowie die Praxiserfahrung mit Leistungspunkten an.
Um den Beamtinnen und Beamten, die vor der Einrichtung des 18monatigen Bachelor-Aufstiegsstudiengangs nach § 13 PolLaufbVO M-V im Jahr 2010 bereits die Aufstiegsausbildung für eine besondere Verwendung (Ämter des gehobenen Dienstes bis A 11) durchlaufen haben, die Möglichkeit zu geben, die uneingeschränkte Laufbahnfähigkeit (Ämter des gehobenen Dienstes bis A 13) zu bekommen, wurde dieser Studiengang gem. § 24 PolLaufbVO M-V eingerichtet.
Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte/-innen, wenn sie u.a. den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) mit „befriedigend“ oder besser bestanden haben.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des sechsmonatigen Studiums verleiht die Fachhochschule den Absolventen/-innen den akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirt Polizei (FH)". Damit sind die Absolventinnen und Absolventen auch in der Lage, sich für den Masterstudiengang der Polizei zu bewerben, der für den höheren Dienst qualifiziert.
Besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten bietet sich mit dem erlangten Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (gehobener Dienst) befähigt, die Möglichkeit des Aufstiegs in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (höherer Dienst). Das zweijährige Studium, welches am Ende mit dem Titel „Master of Public Administration - Policemanagement“ abschließt, gliedert sich in zwei Studienjahre, von denen das erste Studienjahr beim Bund bzw. in den Ländern durchgeführt wird und das zweite Studienjahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster stattfindet.
Mecklenburg-Vorpommern teilt sich die Organisation des ersten Studienjahres im Nordverbund mit den Bundesländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Ausrichtung rotiert innerhalb dieser Länder des Nordverbunds.
Derzeit absolviert der Studienjahrgang 2022 das erste Studienjahr an der Fachhochschule in Güstrow.
Dokumente
Studium allgemein
Prüfungen
Bachelor-, Diplom- und Hausarbeiten
- Ordnung zur Bachelorarbeit und zur Diplomarbeit und deren Verteidigung vom 21.02.2024 (pdf, 1,4 MiB)
- Anlage 1: Formular zur Themenanmeldung (docx, 13,3 KiB)
- Anlage 2: Formblatt für Rechercheanfragen und Beteiligung anderer Behörden und Einrichtungen (docx, 15,2 KiB)
- Anlage 3: Abstrakt zur Arbeit (docx, 14,9 KiB)
- Anlage 4: Deckblatt zur Arbeit (docx, 19,2 KiB)
- Anlage 5: Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit (docx, 13,1 KiB)
- Anlage 6: Einverständniserklärung zur Übertragung der Nutzungsrechte (docx, 14,8 KiB)