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Studiengang "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)"

Studienablauf

Das Studium wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert, dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Studium I (Grundstudium) in Güstrow: 12 Monate,
  • Studienpraxis I: 7 Monate,
  • Studium II (Hauptstudium) in Güstrow: 12 Monate,
  • Studienpraxis II: 5 Monate.

Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.

Die Beamten/-innen auf Widerruf führen die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärter/in“. Sie erhalten derzeit monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.350 Euro (brutto).

Studieninhalte

Das Studium umfasst – entsprechend dem potentiellen Aufgabenspektrum eines Rechtspflegers bzw. einer Rechtspflegerin – insbesondere folgende Lehrgebiete:

  • Familienrechtswesen,
  • Grundbuchwesen,
  • Nachlasswesen,
  • Registerwesen,
  • Vollstreckungswesen,
  • Grundfragen des Zivilrechts,
  • Strafrecht und Strafprozessrecht,
  • Strafvollstreckungswesen,
  • Zivilprozesssachen und Kostenfestsetzung,
  • Staats- und Verfassungsrecht,
  • Organisations- und Verwaltungswesen,
  • Soziologie,
  • Elektronische Datenverarbeitung.

Studienabschluss

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Seitens der Studierenden sind insgesamt sieben Prüfungsklausuren zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine mündliche Prüfung abzuleisten. Mit dem Tage der erfolgreichen Ablegung der mündlichen Prüfung endet das Studium.

Die Fachhochschule verleiht den Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums den Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger/in (Fachhochschule)“.

 

Infos zur Bewerbung