Ausbildungsgänge "Polizei"
Ausbildung für den direkten Einstieg
Die zweijährige Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) gem. § 10 PolLaufbVO M-V gliedert sich wie folgt:
1. Abschnitt
- Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) und Laufbahnzwischenprüfung
2. Abschnitt
- Modulausbildung mit Modulprüfungen
- Hospitationspraktikum
- Grundpraktikum
- Berufspraktikum
- Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung
Die Auszubildenden werden mit Beginn der Ausbildung zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Widerruf ernannt. Sie führen die Dienstbezeichnung „Polizeimeisteranwärter/-in“ und erhalten derzeit monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480 EUR (brutto).
In der Ausbildung werden rechtstheoretische Inhalte wie z. B. Politik / Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, polizeiliches Eingriffsrecht, Strafverfahrensrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht vermittelt. Ein Ausbildungsschwerpunkt ist die polizeipraktische Ausbildung, in der polizeiliche Situationen geübt werden. Praktika in den Dienststellen der Landespolizei M-V festigen erworbenes Wissen.
Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in Klausuren, Übungen, Sporttests und mündlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung wird Ihnen der Dienstgrad "Polizeimeister/-in" (A 7) verliehen.


Weiterqualifizierung
Eine Möglichkeit für den Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) in die Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) ist neben dem Aufstiegsstudiengang nach § 13 PolLaufbVO M-V die Aufstiegsausbildung nach § 14 PolLaufbVO M-V.
In dieser neunmonatigen Ausbildung wird die Polizeibeamtin / der Polizeibeamte für einen Dienstposten vorbereitet, in dem sie oder er als Streifenführerin oder Streifenführer bzw. Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter tätig werden und eine Qualifikation bis höchstens zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 erlangen kann (sogenannte besondere Verwendung). Dazu werden neue Erkenntnisse vermittelt und das vorhandene Fachwissen vertieft.
Bewerben kann sich für die Aufstiegsausbildung, wer sich in einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren seit Beendigung der Probezeit bewährt hat und in der letzten Regelbeurteilung mindestens mit „gut“ beurteilt worden ist.